Nutzungsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die berufliche Nutzung von Hebia durch selbstständig tätige Hebammen – vom Testzugang bis zum gesondert bestellten Abonnement. Welche Leistungen du erhältst, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und deiner Vertragsbestätigung.
Stand: 16. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Dein Vertragspartner ist Leon Jünemann, tätig unter der Geschäftsbezeichnung Neon App Solutions, Stöberlstraße 94, 80686 München, Deutschland. Du erreichst uns unter hallo@hebia.de. Weitere Anbieter- und Kontaktangaben stehen im Impressum.
Hebia richtet sich an selbstständig tätige Hebammen, die den Vertrag für ihre berufliche Tätigkeit schließen und dabei als Unternehmerinnen oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucherinnen oder Verbraucher.
Individuell vereinbarte Regelungen haben Vorrang. Für die Verarbeitung von Betreuungsdaten gilt zusätzlich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV); bei Widersprüchen gehen ihre datenschutzrechtlichen Regelungen vor.
2. Die aktuelle eingeladene Testversion
Hebia befindet sich derzeit in einer eingeladenen Erprobung. Dieser Zugang ist kostenlos und ausschließlich für erfundene Personen und Betreuungsdaten bestimmt. Verwende darin keine echten Gesundheits-, Versicherten- oder Abrechnungsdaten und keine echten Gesundheitskarten. Zahlungen und der Versand von Abrechnungen sind in dieser Version deaktiviert.
Die Veröffentlichung dieser Bedingungen gibt die aktuelle Testversion nicht für echte Betreuungen frei und begründet kein kostenpflichtiges Abonnement. Für einen späteren Einsatz mit echten Betreuungsdaten bedarf es unserer ausdrücklichen Freigabe für diesen Betrieb, eines entsprechenden Angebots und einer wirksamen AVV.
Einladungsdauer und Umfang ergeben sich aus der Einladung. Wir können die kostenlose Erprobung mit angemessener Vorankündigung beenden; bei einer konkreten Sicherheitsgefahr ist eine sofortige Einschränkung möglich. Die folgenden Regelungen zu kostenpflichtigen Leistungen greifen erst, wenn du ein solches Angebot gesondert bestellst.
3. Leistungen von Hebia
Hebia unterstützt die Organisation, Dokumentation und Abrechnung deiner selbstständigen Hebammentätigkeit. Maßgeblich sind die im gebuchten Angebot beschriebenen und für deinen Zugang freigegebenen Funktionen, unterstützten Geräte und Abrechnungswege. Angekündigte künftige Funktionen sind nur geschuldet, wenn wir sie ausdrücklich vereinbaren.
Eine Abrechnungsschnittstelle ersetzt weder deine erforderliche Zulassung noch Verträge, Registrierungen oder Nachweise gegenüber Kostenträgern und Abrechnungspartnern. Hebia schuldet die vereinbarte Softwarefunktion, nicht die Anerkennung einer Forderung oder einen bestimmten Zahlungseingang.
Hebia erbringt keine medizinische Behandlung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Fachliche Entscheidungen, die Prüfung der dokumentierten Tatsachen und die Freigabe deiner Abrechnungen bleiben bei dir. Unsere Verantwortung für die vertragsgemäße Funktion der Software bleibt davon unberührt.
Offline-Funktionen gelten nur im jeweils beschriebenen Umfang. Für Anmeldung, erstmalige Einrichtung, bestimmte Prüfungen, Übermittlungen und den Abgleich gespeicherter Arbeit kann eine Verbindung erforderlich sein.
4. Konto, Vertragsschluss und Testphase
Die Registrierung allein löst keine Zahlungspflicht aus. Gib zutreffende Angaben zu dir und deiner Praxis an und halte deine Kontaktadresse aktuell. Ein Zugang ist für die im Angebot bezeichnete Praxis und die dort vereinbarten berechtigten Personen bestimmt.
Vor einer kostenpflichtigen Bestellung zeigen wir dir Leistungsumfang, Preis einschließlich der ausgewiesenen steuerlichen Behandlung, Abrechnungsintervall, Vertragsbeginn und Kündigungsbedingungen. Du gibst mit der ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellung ein Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Annahme oder die Bereitstellung des bestellten entgeltlichen Zugangs zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung ist keine Annahme, sofern sie diese nicht ausdrücklich enthält. Du erhältst eine Vertragsbestätigung in Textform.
Wird dir eine kostenlose Testphase angeboten, werden deren Dauer und Beginn vor der Aktivierung angezeigt. Sie beginnt erst mit deiner bewussten Aktivierung. Ohne gesonderte kostenpflichtige Bestellung endet sie ohne automatische Umwandlung in ein Abonnement und ohne Abbuchung.
Bestellst du schon während einer Testphase, gilt der vor der Bestellung angezeigte Beginn des bezahlten Zeitraums. Ein noch nicht abgeschlossener oder fehlgeschlagener Kauf verkürzt deine bestehende Testphase nicht.
5. Preise und Zahlung
Es gilt der bei deiner Bestellung vereinbarte Preis in Euro mit der dort angegebenen Umsatzsteuer beziehungsweise dem dort angegebenen Grund einer Steuerbefreiung. Diese Bedingungen legen keinen zusätzlichen Preis fest. Entgelte werden im vereinbarten Abrechnungsintervall fällig; Zahlungsarten und Fälligkeit werden vor der Bestellung angezeigt.
Gebühren externer Abrechnungsstellen oder anderer von dir gesondert beauftragter Anbieter sind nur im Hebia-Preis enthalten, wenn das Angebot dies ausdrücklich sagt. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen setzen eine gesonderte Vereinbarung voraus.
Bei einer fehlgeschlagenen Zahlung informieren wir dich und geben dir eine angemessene Möglichkeit, den offenen Betrag zu begleichen. Eine Zahlungsschwierigkeit führt nicht zur Löschung von Betreuungsunterlagen. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben bestehen; eine Beschränkung des Zugangs richtet sich zusätzlich nach Ziffer 10.
Für laufende Verträge ändern wir den vereinbarten Preis nicht einseitig. Ein neuer Preis setzt deine ausdrückliche Zustimmung voraus oder gilt für einen neu abgeschlossenen Vertrag. Dein Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Während du Hebamme studierst oder an einer Hebammenschule lernst, nutzt du Hebia kostenlos, sobald du eine aktuelle Studien- oder Schulbescheinigung hochlädst. Der kostenlose Zeitraum endet mit dem darauf genannten Semesterende. Hast du deine Berufsurkunde in den letzten zwölf Monaten erhalten, kostet dein erstes Jahresabonnement 100 €; danach gilt der vereinbarte Preis deines Tarifs. Ein Empfehlungsrabatt gilt nicht zusätzlich. Wir prüfen den Nachweis von Hand, löschen ihn nach der Prüfung und behalten nur das anerkannte Datum.
6. Laufzeit und Kündigung
Das monatliche Abonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, das jährliche Abonnement um ein weiteres Jahr, wenn es nicht gekündigt wird. Du kannst jederzeit zum Ende des laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen.
Du kannst über die angebotene Kontoverwaltung oder per E-Mail an hallo@hebia.de kündigen. Maßgeblich ist der Eingang deiner Kündigung. Wir bestätigen dir das Vertragsende in Textform. Die Kündigung beendet den bereits bezahlten Zugang nicht vorzeitig; bloßes Löschen der App beendet das Abonnement nicht.
Wir können ein monatliches Abonnement mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit gesetzlich erforderlich, geht dieser eine Abmahnung oder eine angemessene Frist zur Abhilfe voraus.
Eine Kündigung des aktiven Abonnements ist von der Übergabe oder weiteren Aufbewahrung deiner Unterlagen zu unterscheiden. Dafür gilt Ziffer 11.
7. Sicherer und zulässiger Umgang
Schütze deine Geräte und Zugänge durch geeignete Sperren und aktuelle Software. Teile persönliche Anmeldecodes oder Zugangsmittel nicht mit anderen Personen. Melde uns einen vermuteten unbefugten Zugriff unverzüglich, damit wir den Zugang gemeinsam absichern können.
Du darfst Hebia im vertraglich vereinbarten Umfang für deine Praxis nutzen. Eingaben und hochgeladene Inhalte müssen rechtmäßig sein; für fremde personenbezogene Daten müssen die erforderlichen Befugnisse bestehen. Zugriffe auf fremde Praxen, die Umgehung von Zugriffsschutz, Schadsoftware und gezielte Störungen des Betriebs sind untersagt.
Nutze für Fehlerberichte möglichst erfundene Beispiele. Sende keine echten Betreuungsdaten, Gesundheitskarten, Passwörter oder Anmeldecodes über gewöhnliche Support-E-Mails. Falls eine Fehlersuche Zugriff auf geschützte Daten erfordert, stimmen wir einen dafür geeigneten und berechtigten Weg ab.
Prüfe Vorschläge und zu bestätigende Angaben vor einer fachlichen Freigabe. Dokumentiere nur tatsächlich erbrachte Leistungen. Diese Mitwirkungspflichten verlagern unsere eigenen Sicherheits-, Sicherungs- oder Leistungspflichten nicht auf dich.
8. Betrieb, Änderungen und Unterstützung
Wir betreiben und pflegen Hebia im vereinbarten Umfang und treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten. Die konkreten Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Betreuungsdaten regelt die AVV. Für Unterstützung und Störungsmeldungen erreichst du uns unter hallo@hebia.de.
Notwendige Wartung, Sicherheitsupdates und Störungsbehebung können die Nutzung zeitweise einschränken. Planbare erhebliche Unterbrechungen kündigen wir rechtzeitig an und begrenzen sie auf das erforderliche Maß. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder feste Reaktionszeit gilt nur bei gesonderter Vereinbarung. Gesetzliche Ansprüche wegen Leistungsstörungen werden dadurch nicht ausgeschlossen.
Wir dürfen Hebia weiterentwickeln, Fehler beheben und an rechtliche oder technische Anforderungen anpassen. Vereinbarte wesentliche Funktionen dürfen dadurch nicht ersatzlos entfallen oder wesentlich verschlechtert werden. Weitergehende Vertragsänderungen bedürfen einer Vereinbarung; bei einer Betriebseinstellung gelten die Kündigungs- und Übergaberegelungen.
Du benötigst die im Angebot angegebenen kompatiblen Geräte und Systemversionen. Über notwendige Änderungen dieser Voraussetzungen informieren wir dich mit angemessenem Vorlauf, soweit nicht eine akute Sicherheitsgefahr sofortiges Handeln erfordert.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Für die personenbezogenen Daten deiner Betreuungen bist du datenschutzrechtlich verantwortlich. Soweit wir diese Daten für dich verarbeiten, handeln wir als Auftragsverarbeiter nach deinen dokumentierten Weisungen und auf Grundlage der AVV gemäß Artikel 28 DSGVO. Vor der Nutzung mit echten Betreuungsdaten muss diese Vereinbarung wirksam geschlossen sein.
Die AVV regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Vertraulichkeit, Schutzmaßnahmen, weitere Auftragsverarbeiter, Unterstützung bei Betroffenenrechten und Sicherheitsvorfällen sowie Rückgabe und Löschung. Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugriff erhalten, werden im erforderlichen Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet; die Anforderungen an die Mitwirkung bei Berufsgeheimnisträgern bleiben gewahrt.
Du behältst die Rechte an deinen Unterlagen. Wir erhalten nur die für die vertraglich vereinbarte Verarbeitung erforderlichen Befugnisse. Diese Bedingungen erlauben weder Werbung mit Betreuungsdaten noch deren Verwendung zum Training allgemeiner KI-Modelle.
Informationen über die Verarbeitung, für die wir selbst verantwortlich sind, etwa im Rahmen von Kontakt, Konto oder Vertragsabwicklung, erteilen wir in den jeweils einschlägigen Datenschutzhinweisen. Die Annahme dieser Bedingungen ist keine Einwilligung in Werbung oder optionale Analyse.
10. Einschränkung eines Zugangs
Bei konkreten Anhaltspunkten für einen unbefugten Zugriff, erhebliche missbräuchliche Nutzung oder eine akute Gefahr für Daten oder Betrieb dürfen wir den betroffenen Zugang vorübergehend und im erforderlichen Umfang einschränken. Wir berücksichtigen dabei dein Interesse am Zugriff auf erforderliche Unterlagen und informieren dich über Grund und Abhilfe, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Schutzmaßnahme nicht gefährdet.
Bei behebbaren Vertragsverstößen geben wir dir grundsätzlich vorher Gelegenheit zur Abhilfe. Eine sofortige Einschränkung bleibt möglich, wenn ein Abwarten unzumutbar wäre. Sobald der Grund entfällt, heben wir die Einschränkung auf.
Eine Beschränkung wegen ausstehender Entgelte setzt eine vorherige Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist und Hinweis auf die beabsichtigte Einschränkung voraus. Sie darf nicht zum Verlust vorhandener Dokumentation führen. Die sichere Herausgabe deiner bestehenden Unterlagen darf nicht von der Verlängerung des Abonnements abhängig gemacht werden. Notwendige Identitäts- und Berechtigungsprüfungen bleiben erforderlich.
11. Vertragsende, Unterlagen und Aufbewahrung
Die Beendigung des aktiven Abonnements löst keine automatische Löschung deiner Betreuungsunterlagen aus. Wir stimmen die geordnete Übergabe oder eine von dir gewünschte weitere Aufbewahrung rechtzeitig mit dir ab. Dazu gehören noch nicht abgeglichene erfasste Arbeit, notwendige Ergänzungen bestehender Dokumentation und offene Vorgänge zu bereits erbrachten Leistungen.
Du kannst die Herausgabe der im Auftrag gespeicherten Unterlagen einschließlich zugehöriger Anhänge und dokumentierter Änderungen verlangen. Sie erfolgt in einem für die eigenständige weitere Nutzung geeigneten Format. Verfahren und vereinbarter Übergabezeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der AVV. Der Zugang zu vorhandenen Unterlagen und deren Herausgabe setzen keinen erneuten Abschluss des aktiven Abonnements voraus.
Wenn du möchtest, können wir die Unterlagen nach Ende des aktiven Abonnements für dich weiter aufbewahren. Dafür ist eine gesonderte Archivierungsvereinbarung mit fortgeltender AVV erforderlich. Darin werden Umfang, Dauer, zugriffsberechtigte Personen, notwendige Ergänzungen, Herausgabe, Beendigung und gegebenenfalls Kosten ausdrücklich festgelegt. Es entsteht weder automatisch ein kostenpflichtiges Archiv noch eine unbegrenzte kostenlose Aufbewahrung.
Für Behandlungsakten gilt grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nach Abschluss der jeweiligen Behandlung gemäß § 630f Absatz 3 BGB, soweit nicht andere Vorschriften abweichende Fristen vorsehen. Ob und wie lange eine längere Speicherung erforderlich und zulässig ist, ist anhand der jeweiligen Unterlagen und Rechtsgrundlage zu beurteilen. Die Kündigung des Hebia-Abonnements setzt diese Fristen nicht neu in Gang und beendet sie nicht.
Du legst als Verantwortliche die erforderliche Aufbewahrung und berechtigte Zugriffe fest. Wir unterstützen dich im vereinbarten Umfang. Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht deiner Praxis allein erlaubt uns keine zeitlich unbegrenzte Speicherung ohne Auftrag. Auch bei Praxisaufgabe ist eine rechtmäßige weitere Verwahrung oder Übergabe zu regeln.
Nach Ende der vereinbarten Verarbeitung geben wir die personenbezogenen Daten nach deiner Wahl zurück oder löschen sie nach Maßgabe der AVV; vorhandene Kopien sind ebenfalls zu löschen, sofern keine gesetzliche Pflicht zu ihrer weiteren Speicherung besteht. Der Umgang mit Sicherungskopien und technisch notwendigen Löschfristen wird in der AVV geregelt. Eigene gesetzlich erforderliche Vertrags- oder Buchungsnachweise sind hiervon getrennt zu behandeln.
12. Anbieterwechsel und Datenübertragung
Du kannst den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder die Übertragung in eine eigene IT-Umgebung per E-Mail an hallo@hebia.de verlangen. Die Vorbereitung beginnt unverzüglich; eine Ankündigungsfrist darf höchstens zwei Monate betragen. Danach erfolgt der Wechsel grundsätzlich innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen. Eine technisch notwendige Verlängerung begründen wir innerhalb von 14 Arbeitstagen nach deinem Verlangen und benennen einen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Du kannst den Übergangszeitraum einmal verlängern.
Wir unterstützen den Wechsel angemessen und erhalten während des Übergangs die vereinbarten Funktionen und den Schutz der Daten aufrecht. Über bekannte Risiken für die Fortführung deiner Arbeit informieren wir dich. Übertragbar sind deine Praxis- und Betreuungsdaten, Dokumentation und Änderungen, Termine, Abrechnungs- und Zahlungsdaten sowie zugehörige Anhänge und Metadaten. Wir stellen sie in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format und die erforderlichen Schnittstelleninformationen bereit. Nicht herauszugeben sind unser Programmcode und geschützte interne Betriebsdaten; dies darf die Übertragung deiner Daten nicht behindern.
Der betroffene Dienstvertrag endet beim erfolgreich abgeschlossenen Wechsel. Wir bestätigen dir die Beendigung. Anschließend bleiben die Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Danach folgt die Löschung nach Ziffer 11, sofern du keine gesonderte weitere Aufbewahrung beauftragt hast oder eine gesetzliche Speicherungspflicht besteht. Du kannst statt eines Wechsels auch die Löschung nach Maßgabe der AVV verlangen; die dafür geltenden gesetzlichen Beendigungsrechte bleiben bestehen.
Für den regulären Export und die gesetzlich geschuldete Unterstützung beim Wechsel berechnen wir keine gesonderten Wechselgebühren. Bis zum Vertragsende vereinbarte laufende Entgelte bleiben unberührt. Zusätzliche, von dir gewünschte Leistungen außerhalb dieser Pflichten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zwingende weitergehende Rechte aus der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) bleiben bestehen.
13. Nutzungsrechte
Du erhältst für die vereinbarte Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht, Hebia im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte, der Weiterverkauf oder die Bereitstellung für nicht vereinbarte fremde Praxen bedürfen unserer Zustimmung.
Rechte an der Software, Gestaltung und Dokumentation verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse, insbesondere nach den Vorschriften über Computerprogramme, bleiben unberührt. Rechte an deinen eigenen Inhalten werden nicht auf uns übertragen.
14. Mängel und Haftung
Für Mängel der vereinbarten Leistungen gelten die gesetzlichen Rechte. Bitte beschreibe erkennbare Störungen so konkret wie möglich, damit wir sie untersuchen und beheben können.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie und in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir außerdem für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Begrenzungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach der DSGVO und dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt. Der Hinweis auf die fachliche Verantwortung der Hebamme schließt unsere Haftung für eigene Pflichtverletzungen nicht aus.
15. Änderungen dieser Bedingungen
Für deinen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Änderungen bestehender Verträge legen wir dir mit einer verständlichen Beschreibung zur ausdrücklichen Zustimmung vor. Schweigen oder bloße weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung.
Ohne Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen weiter, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmen. Die vereinbarten Kündigungsrechte bleiben bestehen. Eine neue Veröffentlichung auf dieser Website ändert einen bestehenden Vertrag nicht automatisch.
16. Recht und Kontakt
hallo@hebia.de+49 1520 7864189
Es gilt deutsches Recht. Die gesetzlich vorgesehenen gerichtlichen Zuständigkeiten bleiben bestehen; diese Bedingungen legen keinen ausschließlichen Gerichtsstand für alle selbstständig tätigen Hebammen fest.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, gelten die gesetzlichen Folgen. An ihre Stelle tritt insbesondere die gesetzliche Regelung, nicht automatisch eine möglichst ähnliche, für uns günstigere Bestimmung.
Bei Fragen zu deinem Vertrag, zur Kündigung oder zur Übergabe deiner Unterlagen erreichst du uns über die folgenden Kontaktdaten.