Hebammenhilfevertrag

Hebammenhilfevertrag: Welche Fassung gilt für deine Leistungen?

Finde die passende Vertragsfassung für dein Leistungsdatum und die richtigen Anlagen für Hausbesuche, Vergütung, Dokumentation und GKV-Abrechnung.

Für Hebammenleistungen ab dem 1. April 2026 ist derzeit die am 16. März 2026 geänderte Fassung des Hebammenhilfevertrags maßgeblich. Für Leistungen vom 1. November 2025 bis 31. März 2026 führt der GKV-Spitzenverband die vorherige Fassung gesondert. Entscheidend für die Vergütung ist dein Leistungsdatum. Dieser Wegweiser hilft dir, die passenden Unterlagen für ambulante Betreuung in Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit zu finden. Quelle: GKV-Spitzenverband, Vertragsübersicht mit Geltungszeiträumen.

Erst das Leistungsdatum, dann die Vertragsfassung

Bei einer offenen Abrechnung liegt oft schon ein älterer Besuch einige Wochen zurück. Beginne deshalb mit dem Datum der tatsächlich erbrachten Leistung. Wann du die Abrechnung erstellst oder eine PDF-Datei herunterlädst, beantwortet eine andere Frage.

Die Regel steht in § 9 des Hauptvertrags: Für die Vergütung gilt Anlage 1.1 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung. Die Abrechnungsmodalitäten stehen gesondert in Anlage 2. Hebammenhilfevertrag ab April 2026, § 9, PDF-Seite 6.

Für den Wechsel im April bestätigt § 3 der Änderungsvereinbarung ausdrücklich: Die Änderung gilt für Leistungen ab 1. April 2026. Frühere Leistungen werden auf Grundlage und innerhalb der Fristen der vorherigen Fassung abgerechnet. Ein späterer Abrechnungstermin verschiebt sie also nicht in die neue Vergütungsfassung. Änderungsvereinbarung vom 16. März 2026, § 3, PDF-Seite 1.

Zwei Besuche rund um den Stichtag

Ein rein erfundenes Beispiel: Du betreust eine Frau am 31. März 2026 und erneut am 2. April 2026 zu Hause. Beide Besuche möchtest du am 20. April 2026 abrechnen. Für dieses Beispiel nehmen wir an, dass deine Teilnahme am Vertrag und alle Leistungsvoraussetzungen vorliegen.

Besuch Welche Fassung wählst du? Warum?
31. März 2026 Fassung für 1. November 2025 bis 31. März 2026 Der Besuch liegt vor dem Änderungsstichtag.
2. April 2026 Geänderte Fassung ab 1. April 2026 Der Besuch liegt nach dem Änderungsstichtag.

Das Beispiel ordnet nur die Vertragsfassung zu. Es berechnet weder Einheiten noch einen Geldbetrag und entscheidet nicht, wie die Übermittlung technisch aufzuteilen ist. Auch bei einer durchgehenden Betreuung lohnt sich dieser Blick auf jeden einzelnen Kontakt. Grundlage der Zuordnung ist die oben verlinkte Übergangsregelung.

Was der Hebammenhilfevertrag regelt

Die gesetzliche Grundlage ist § 134a SGB V. Absatz 1 sieht Verträge unter anderem über Leistungen, Qualitätssicherung, Vergütung und Abrechnung der Hebammenhilfe vor. Absatz 2 regelt ihre Rechtswirkung für freiberuflich tätige Hebammen. § 134a SGB V, Absätze 1 und 2.

Für deine Suche bedeutet das: Eine Gebührennummer allein beantwortet selten alle Fragen. Trenne zunächst, was du wissen möchtest. Geht es um den Inhalt der Betreuung, die abrechenbare Menge, einen Nachweis oder den Versand der Abrechnung? So vermeidest du, im Vergütungsverzeichnis nach einer Antwort zu suchen, die in einer anderen Anlage steht.

Der folgende Wegweiser konzentriert sich auf allein arbeitende freiberufliche Hebammen mit Hausbesuchen. Er behandelt weder die Organisation eines Kreißsaals noch Kursverwaltung oder Geburtshausbetrieb. Der Vertrag selbst reicht über diesen Ausschnitt hinaus.

Welche Anlage beantwortet welche Frage?

Alle Seitenzahlen beziehen sich auf die Position im vollständigen PDF. Die aufgedruckte Seitenzählung beginnt in einzelnen Anlagen erneut. Wenn dein PDF-Programm einen Seitenlink nicht übernimmt, gib die angegebene Zahl direkt in dessen Seitennavigation ein.

Deine Frage Fundstelle in der Fassung ab 1. April 2026
Welche Vergütungsversion gilt? Hauptvertrag § 9, Seite 6
Wo beginnen Zeitvergütung und allgemeine Bedingungen? Anlage 1.1, § 1, Seite 11
Wo stehen Schwangerschafts- und Wochenbettpositionen? Anlage 1.1, Abschnitt 2, Seiten 19–23 und 27–30
Wo finde ich Wegegeld? Anlage 1.1, § 11, Seite 16; Positionen auf Seite 32
Wo suche ich zur Dokumentation? Anlage 1.2, Seite 34; Anlage 3, § 7 Absatz 3, Seite 57
Wo stehen Leistungsbestätigung und Formulare? Anlage 1.1, § 12, Seite 17; Anlage 6, Formulare 3.1–3.5
Wo beginnt das Abrechnungsverfahren? Anlage 2, §§ 1–2, Seiten 50–52

Nutze die Tabelle als Einstieg. Lies danach den vollständigen Absatz und die Verweise der konkreten Position. Markiere offene Fragen möglichst genau: „Welche Bestätigung fehlt für diesen Kontakt?“ lässt sich gezielter klären als „Stimmt meine Abrechnung?“

Drei Dokumente, drei unterschiedliche Aufgaben

Die zusammengeführte Vertragsfassung ist dein Ausgangspunkt für die laufende Arbeit. Die Änderungsvereinbarung zeigt, was ersetzt wurde und welche Übergänge gelten. Die gemeinsamen FAQ erläutern Fragen zur Umsetzung. Bewahre die Dokumente mit eindeutigen Dateinamen auf, etwa mit Geltungsbeginn und Abrufdatum. „Vertrag_neu.pdf“ wird beim nächsten Wechsel schnell unklar.

Dokument Dokumentstand und Geltung Wofür aufheben?
Vorherige Vertragsfassung Schiedsstellenbeschluss vom 2. April 2025; auf der GKV-Seite dem Zeitraum 1. November 2025 bis 31. März 2026 zugeordnet Frühere Leistungen nachvollziehen und Änderungen vergleichen
Änderungsvereinbarung Vereinbarung vom 16. März 2026; Inkrafttreten am 1. April 2026 gemäß § 3 Ersetzte Anlagen und Übergangsvorschriften nachlesen
Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise Auf der GKV-Seite als Stand 16. Juni 2026 verlinkt; im PDF steht 3. Juni 2026 Ergänzende Erläuterungen mit ihrer jeweiligen Fragennummer festhalten

Bei den FAQ bleiben beide Datumsangaben sichtbar. Aus der Abweichung lässt sich weder ein eigener Geltungsbeginn noch eine rückwirkende Vertragsänderung ableiten. Wenn du eine FAQ-Antwort weitergibst, notiere die Fragennummer und den PDF-Stand dazu. Das macht spätere Rückfragen leichter.

Die konkreten Übergänge erläutert der Artikel Was sich am Hebammenhilfevertrag geändert hat. Für Zeitangaben führt die Erklärung zu abgeschlossenen 5-Minuten-Einheiten weiter.

Warum auch im aktuellen PDF alte Beträge stehen

Anlage 7 enthält historische Vergütungstabellen. Ihre Spalten reichen bis 31. Oktober 2025. Sie werden durch den aktuellen Dateinamen nicht zu heutigen Tarifen. Vertrags-PDF, Anlage 7, Seiten 120–125.

Ein weiteres erfundenes Beispiel: Du prüfst am 8. September 2026 Unterlagen zu einer Leistung vom 20. Oktober 2025. Das Abrufdatum September sagt nichts darüber aus, welche Tabellenzeile zum Oktoberbesuch gehört. Suche zuerst den damaligen Vertragsstand und den passenden Leistungszeitraum. Ein Suchtreffer auf einen vertrauten Leistungsnamen ist nur ein Hinweis, noch keine abgeschlossene Prüfung.

Wer mit der GKV nach diesem Vertrag abrechnen darf

Der GKV-Spitzenverband beschreibt zwei Wege: Mitglieder eines maßgeblichen Hebammenverbands zeigen diesem ihre Freiberuflichkeit an; andere freiberufliche Hebammen können kostenfrei über den GKV-Spitzenverband beitreten. Die Vertragspartnerliste dient den Krankenkassen zur Prüfung der Abrechnungsbefugnis. GKV-Vertragsübersicht, Absätze zum Beitritt und zur Vertragspartnerliste.

Wenn du neu startest oder deinen Tätigkeitsumfang änderst, kläre deinen eigenen Teilnahmestand über diesen offiziellen Einstieg. Der Artikel ersetzt keine Prüfung deiner Unterlagen. Lege für Rückfragen das betroffene Leistungsdatum und die konkrete Tätigkeit bereit; dafür brauchst du keine vollständige Betreuungsakte weiterzugeben.

Gilt das auch für Privatrechnungen?

Dieser Wegweiser erklärt die GKV-Vertragsfassung. Er liefert keinen bundesweit einheitlichen Privattarif und keine Zusage eines privaten Versicherers. Welche Grundlage eine konkrete Privatrechnung hat, muss gesondert geklärt werden. Übertrage daher weder eine Gebührennummer noch einen Betrag aus diesem Artikel ungeprüft auf eine Privatleistung.

Quellenstand und Änderungen dieses Artikels

Erstfassung vom 8. September 2026. Die verlinkte GKV-Übersicht, beide Vertragsfassungen, die Änderungsvereinbarung, die FAQ und § 134a SGB V wurden an diesem Tag erneut aufgerufen. Die GKV-Übersicht nennt den 2. Juli 2026 als letzte Seitenaktualisierung. Ein gesondertes Veröffentlichungsdatum der Vertrags-PDFs ist dort nicht ausgewiesen; Vereinbarungsdatum, Inkrafttreten und unser Abrufdatum bleiben getrennt.

Nächster Prüfanlass ist eine neue offizielle Vertragsfassung, eine ersetzte FAQ-Datei oder ein begründeter Hinweis auf eine fehlerhafte Fundstelle.

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