Selbstständigkeit
GKV-Abrechnung als Hebamme: Vertragsbeitritt und IK beantragen
Berufsurkunde, Beitritt zum Hebammenhilfevertrag und Institutionskennzeichen sind drei verschiedene Dinge. Welche Unterlagen wohin gehen, ab wann du abrechnen darfst und wo du Änderungen meldest.
Für die GKV-Abrechnung brauchst du zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben: den Beitritt zum Hebammenhilfevertrag und ein Institutionskennzeichen (IK). Der Beitritt läuft über deinen Berufsverband oder direkt über den GKV-Spitzenverband mit drei Unterlagen: dem Beitritts- und Änderungsformular, dem Nachweis der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und dem Nachweis der Berufshaftpflicht; du stehst ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Unterlagen in der Vertragspartnerliste. Das IK beantragst du schriftlich und kostenlos bei der ARGE IK. Eine „Zulassung“ im Sinne eines Bescheids gibt es nicht; der Listeneintrag ist die Abrechnungsberechtigung. Grundlage: Beitrittsverfahren des GKV-Spitzenverbands und ARGE IK.
Berufserlaubnis, Vertragsbeitritt und IK unterscheiden
| Was | Wer stellt es aus | Wofür | Ohne geht |
|---|---|---|---|
| Berufsurkunde nach dem Hebammengesetz | Landesbehörde nach der Ausbildung | Berufsausübung überhaupt | nichts |
| Eintrag in die Vertragspartnerliste | GKV-Spitzenverband, nach Anzeige über den Verband oder direktem Beitritt | Abrechnung mit allen gesetzlichen Kassen nach dem Hebammenhilfevertrag | Betreuung von Privatversicherten und Selbstzahlerinnen |
| Institutionskennzeichen | ARGE IK | Technische Identifikation in der Abrechnung; steht in jedem Datensatz | keine elektronische Abrechnung |
Das IK allein berechtigt zu nichts; es ist eine Nummer. Der Listeneintrag ohne IK lässt sich nicht nutzen, weil der Datensatz nach § 301a SGB V das Kennzeichen verlangt. Die Kassen prüfen beides.
Den passenden Beitrittsweg wählen
| Weg | Für wen | Was du tust |
|---|---|---|
| Über den Berufsverband | Mitglieder der maßgeblichen Verbände (DHV, BfHD) | Du reichst dieselben drei Unterlagen bei deinem Verband ein; der Verband prüft sie und übermittelt die Daten einmal wöchentlich an den GKV-Spitzenverband. Bist du in beiden Verbänden, wählst du einen |
| Direkt beim GKV-Spitzenverband | Alle anderen freiberuflichen Hebammen | Du schickst die Unterlagen unten an den GKV-Spitzenverband; der Beitritt ist kostenfrei |
Beide Wege führen in dieselbe Vertragspartnerliste, die die Kassen zur Prüfung der Abrechnungsbefugnis nutzen. Der Verbandsweg ist kein Vorteil bei der Abrechnung, sondern nur ein anderer Absender. Der Beitritt erfolgt frühestens an dem Tag, an dem alle Unterlagen beim Verband eingegangen sind; es gilt das Datum des Posteingangs, ein rückwirkender Beitritt ist ausgeschlossen (Vertrag § 5, Seite 3).
Nachweise vollständig vorbereiten
Für den direkten Beitritt:
| Unterlage | Woher | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Beitritts- und Änderungsformular (Formular 1), vollständig ausgefüllt und unterschrieben | Formular 1, gültig ab 1. November 2025 | Block A: Verband oder GKV-Spitzenverband; Block B: Name, Geburtsdatum, persönliches IK, Telefon, E-Mail, Leistungsspektrum in Präsenz oder digital, Geburtshilfe mit Zeitraum des Versicherungsschutzes; Block C nur bei weiteren IK oder angestellten Hebammen; Block D freiwillige Angaben für die Hebammenliste |
| Nachweis der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung | Deine Unterlagen | Lesbar, vollständig |
| Nachweis der Berufshaftpflicht | Dein Versicherer | Muss zum angegebenen Tätigkeitsumfang passen: „mit“ oder „ohne Geburtshilfe“; ein Versicherungsantrag reicht nicht |
Anschrift laut Verfahrensbeschreibung: GKV-Spitzenverband, Abteilung Ambulante Versorgung, Bereich Hebammen, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin; alternativ per E-Mail ausschließlich als gut lesbare PDF-Scans an hebammen@gkv-spitzenverband.de (Beitrittsverfahren). Post- und Bankdaten meldest du nicht hier, sondern bei der ARGE IK; der GKV-Spitzenverband übernimmt die Anschrift aus deinem IK-Datensatz (Vertrag § 6, Seite 4).
Erfüllst du die Voraussetzungen, wirst du zum Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen in die Liste aufgenommen und bekommst eine Beitrittsbestätigung. Heb das Schreiben auf; es nennt das Datum, ab dem du abrechnen kannst.
Das Institutionskennzeichen bei der ARGE IK beantragen
- Wie: Schriftlich, mit dem Erfassungsbeleg der ARGE IK oder formlos, per Post, Fax oder E-Mail; bei Fax oder E-Mail ist kein Original nötig. Der Antrag ist kostenlos, braucht aber zwingend deine Unterschrift. Antrag und Erfassungsbeleg.
- Was du angibst: Name, Anschrift, Berufsbezeichnung (Hebamme), Bankverbindung mit IBAN, BIC und Kontoinhaberin, Telefonnummer. Das Merkblatt der Verbände rät, beim persönlichen IK nur den eigenen Vor- und Nachnamen zu hinterlegen, keinen Firmennamen. Das IK kannst du vor dem Vertragsbeitritt beantragen; es beginnt für Hebammen mit „45“ und hat neun Stellen.
- Was dann passiert: Die ARGE IK bearbeitet Neuvergaben nach Eingang, in der Regel in 10 bis 14 Tagen, und schickt dir per Post ein Schreiben zur Prüfung der erfassten Daten. Nach deiner unterschriebenen Rücksendung bekommst du die schriftliche Mitteilung des IK; die Daten gehen wöchentlich an die Sozialversicherungsträger. Prüfe das Schreiben genau; Fehler in der Bankverbindung landen sonst in jeder Abrechnung.
- Ein IK je Hebamme: Als freiberufliche Hebamme brauchst du dein eigenes IK, auch wenn du über ein Abrechnungszentrum abrechnest; dessen Kennzeichen kommt im Datensatz hinzu. Die gemeinsamen FAQ der Vertragspartner behandeln das persönliche IK in Frage 69, Seite 13.
Beantrage das IK als Erstes, weil Block B des Beitrittsformulars danach fragt. Rechne mit den 10 bis 14 Tagen der ARGE IK plus dem Postweg für das Prüfschreiben und plane den Beitritt entsprechend. FAQ der ARGE IK. Die Kassen zahlen nur auf die bei der ARGE IK hinterlegte Bankverbindung; anderweitige Kontoangaben in der Abrechnung werden nicht berücksichtigt (Anlage 2 § 1, Seite 50).
Änderungen und Wiederaufnahme der Tätigkeit
Zwei Stellen, zwei Meldungen:
| Änderung | An den GKV-Spitzenverband oder Verband | An die ARGE IK |
|---|---|---|
| Neue Praxisanschrift | Nichts zusätzlich; der GKV-Spitzenverband übernimmt die Anschrift aus dem IK-Datensatz | Schriftlich mit IK, Name, neuer Anschrift, Legitimation (etwa Meldebescheinigung) und Unterschrift; auch an den Verband, über den du beigetreten bist |
| Neuer Name | Änderungsmitteilung mit Formular 1 | Schriftlich mit Legitimation und Unterschrift |
| Neue Bankverbindung | Nichts; Mitteilungen an Kassen werden nicht berücksichtigt | Schriftlich mit Unterschrift, unverzüglich |
| Tätigkeitsumfang (Geburtshilfe aufgenommen oder aufgegeben), Telefon, E-Mail, Videobetreuung, angestellte Hebammen | Änderungsmitteilung mit Formular 1, bei Geburtshilfe plus neuer Haftpflichtnachweis, unverzüglich | – |
| Haftpflichtversicherer gewechselt oder Deckung geändert | Neuer Nachweis, unverzüglich | – |
| Tätigkeit beendet oder für bis zu ein Jahr unterbrochen | Widerrufsformular (Formular 2) an den Verband, über den du beigetreten bist; bei mehr als drei Monaten Unterbrechung endet die Rechtswirkung des Vertrags | IK stilllegen lassen |
| Tätigkeit wieder aufgenommen | Neuer Beitritt mit neuem Beitrittsdatum | Stillgelegtes IK reaktivieren oder neu beantragen |
Die Pflicht, Änderungen unverzüglich dem Verband anzuzeigen, steht in § 6 Absatz 4 des Vertrags; die Anforderungen an das IK und die Änderungsmeldung an die ARGE IK in Anlage 2 § 1. Vergiss die Landesbehörde nicht: Aufnahme, Beendigung sowie Namens- und Anschriftenänderung meldest du auch dort unverzüglich, in Nordrhein-Westfalen nach § 8 HebBO NRW. Den Überblick über alle Stellen gibt Freiberuflich als Hebamme starten.
Was vor der ersten Rechnung bestätigt sein muss
- Schreiben des GKV-Spitzenverbands mit dem Datum des Listeneintrags liegt vor.
- IK-Schreiben der ARGE IK liegt vor, Daten geprüft.
- Deine Software oder dein Abrechnungszentrum hat IK und Vertragsstatus hinterlegt.
- Die erste abgerechnete Leistung liegt nicht vor dem Listeneintrag.
- Versichertenbestätigungen in der aktuellen Fassung sind im Einsatz.
Wie die erste Abrechnung dann läuft, steht unter GKV-Abrechnung: Vom Besuch bis zur Zahlung.
Hebia hinterlegt deine Praxisangaben und dein IK einmal und nutzt sie in jeder Abrechnung; den Beitritt und das IK beantragst du selbst. Hebia kennenlernen.
Häufige Fragen
Ist ein IK dasselbe wie der Beitritt zum Hebammenhilfevertrag?
Nein. Das IK ist eine Nummer der ARGE IK. Der Beitritt ist die Aufnahme in die Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbands. Du brauchst beides.
Darf ich schon abrechnen, wenn der Antrag gestellt ist?
Du kannst Leistungen ab dem Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen abrechnen, sobald das Bestätigungsschreiben da ist. Leistungen vor dem Eingangsdatum nicht.
Was bedeutet ein Eintrag in der Vertragspartnerliste?
Dass die Kassen dich als abrechnungsberechtigt nach dem Hebammenhilfevertrag führen. Der Eintrag sagt nichts über dein IK, deine Haftpflicht heute oder deine Meldung bei der Landesbehörde.
Brauche ich ein zweites IK für eine zweite Praxisanschrift?
Ja, wenn du Leistungen von mehreren Standorten oder in verschiedenen Regionen aus erbringst, führst du für jeden Betätigungsort ein eigenes persönliches IK mit Adresse (Anlage 2 § 1, Seite 50). Für unterschiedliche Leistungsarten oder für Klinik und Geburtshaus in derselben Region brauchst du keine getrennten IK; in der Regel reicht eines (FAQ Frage 66, Seite 13).
Quellenstand
Stand 11. September 2026, geprüft an den Originaldokumenten. Grundlage sind §§ 4 bis 6 des Hebammenhilfevertrags (Seiten 2–5) und Anlage 2 § 1 (Seite 50) in der Fassung ab 1. April 2026, das Beitrittsverfahren des GKV-Spitzenverbands, das Beitritts- und Änderungsformular gültig ab 1. November 2025, das Merkblatt der Verbände vom April 2024, die FAQ und Antragsseiten der ARGE IK, § 301a SGB V und die gemeinsamen FAQ der Vertragspartner (Dateistand 16. Juni 2026, Fragen 2, 66 und 69). Die Bearbeitungszeit der ARGE IK ist eine Regelangabe, keine Zusage. Änderungsvermerk 11. September 2026: Den zuvor genannten „Erhebungsbogen“ gibt es im Verfahren nicht; die drei Unterlagen wurden nach der Verfahrensbeschreibung berichtigt, die Anschrift auf „Bereich Hebammen“ und die E-Mail-Adresse ergänzt, Anschrift und Bankverbindung als ARGE-IK-Daten zugeordnet, Bearbeitungszeit, IK-Aufbau, Widerrufsformular und die Regel zu mehreren IK aus Anlage 2 eingetragen. Nächster Prüfanlass: ein neues Beitrittsformular, eine geänderte Verfahrensbeschreibung oder neue Hinweise der ARGE IK.