Selbstständigkeit

Eigene Praxis oder Hausbesuche als Hebamme: Was organisatorisch und bei der Abrechnung zählt

Praxisanschrift ist nicht Praxisraum: Was sich zwischen reiner Hausbesuchstätigkeit, gelegentlich genutzten Räumen und fester Praxis bei Meldung, Abrechnung, Wegegeld, IK und Dokumentation ändert.

Du kannst als freiberufliche Hebamme ohne eigene Behandlungsräume arbeiten. Was du brauchst, ist eine Praxisanschrift: den Ort deiner beruflichen Niederlassung, den Behörde, GKV-Spitzenverband und ARGE IK erfassen. Das kann deine Wohnadresse sein. Ob ein Kontakt zu Hause bei der Frau oder in Räumen stattfindet, ändert die Abrechnung an zwei Stellen: an der fünften Ziffer der Positionsnummer (1 aufsuchend, 2 nicht aufsuchend, Anlage 1.1 § 4, PDF-Seite 12) und beim Wegegeld, das es nur für Hausbesuche gibt. Das Zeitkontingent ist zu Hause und in der Praxis gleich; kleiner ist es nur per Video und am Telefon. Eigene Räume bringen zusätzlich Pflichten bei Meldung, Hygiene und Nutzung, und ein zweiter Standort in einer anderen Region braucht ein eigenes Institutionskennzeichen.

Berufliche Niederlassung und eigene Behandlungsräume unterscheiden

Begriff Was er bedeutet Wer ihn braucht
Praxisanschrift, berufliche Niederlassung Der Ort, von dem aus du arbeitest und unter dem du erreichbar bist Jede freiberufliche Hebamme; steht in Meldung, Beitrittserklärung, IK-Antrag und auf Rechnungen
Behandlungsräume Räume, in denen du Frauen empfängst und untersuchst Nur, wer nicht ausschließlich zu Hause bei den Familien, per Video oder Telefon arbeitet
Kursräume Räume für Gruppenangebote Nur, wer Kurse anbietet; andere Anforderungen als Behandlungsräume

Eine Wohnadresse als Praxisanschrift ist üblich. Sie steht dann aber auf Rechnungen und in Verzeichnissen; überleg dir, ob du das möchtest, oder ob eine Adresse in gemieteten Räumen oder einer Bürogemeinschaft besser passt.

Hausbesuche, gelegentlich gemietete Räume und fester Praxisbetrieb

Drei erfundene Profile und ihre Folgen:

Frage Profil 1: nur Hausbesuche und Video Profil 2: Hausbesuche, ein Vormittag pro Woche in stundenweise gemieteten Räumen Profil 3: eigene Praxis mit festen Sprechzeiten, Hausbesuche im Wochenbett
Leistungsarten 1 (aufsuchend), 3 (Video), 4 (Telefon) zusätzlich 2 (nicht aufsuchend) überwiegend 2, im Wochenbett 1
Wegegeld Für jeden Hausbesuch Nur für Hausbesuche, nicht für die Fahrt zu den Räumen Nur für Hausbesuche
Meldung bei der Landesbehörde Praxisanschrift Praxisanschrift und Tätigkeitsort der Räume Praxisanschrift = Praxis; Änderung bei Umzug
Institutionskennzeichen Eines, mit deiner Anschrift Eines, solange die Räume in derselben Region liegen Eines je Betätigungsort in verschiedenen Regionen
Räume keine Mietvertrag, Hygiene, Haftung klären Mietvertrag, baurechtliche Nutzung, Hygieneplan, Barrierefreiheit, Praxisschild
Dokumentation Mobil, eine Akte je Person Mobil und in den Räumen, dieselbe Akte In der Praxis und mobil, dieselbe Akte
Kosten, die es ohne Räume nicht gibt keine Stundenmiete Miete, Nebenkosten, Ausstattung, Reinigung

Die Profile beschreiben Organisation und Abrechnung. Ob sich ein Profil wirtschaftlich lohnt, hängt von deiner Region, deinen Betreuungszahlen und deinen Kosten ab; das rechnet dir dieser Artikel nicht vor.

Was der Leistungsort bei Abrechnung und Wegegeld verändert

Ein Beispiel mit derselben Leistung an drei Orten: Hilfeleistung in der Schwangerschaft, 40 Minuten, an einem Dienstagnachmittag (Block 1, Seite 20).

Angabe Zu Hause bei der Frau In deinen Räumen Per Video
Position 10101 10102 10103
Einheiten je Kontakt möglich bis zu 18 (90 Minuten) bis zu 18 (90 Minuten) bis zu 6 (30 Minuten)
Abgerechnete Einheiten bei 40 Minuten 8 8 6; die übrigen 10 Minuten bleiben dokumentiert, aber unvergütet
Wegegeld ja, für die Kilometer der kürzesten Strecke nein; Wege zu Sprechstunden in Einrichtungen sind nicht erstattungsfähig (§ 11) nein
Zuschlag nach Uhrzeit, gleich an allen Orten gleich gleich

Der Unterschied zwischen Hausbesuch und Praxis ist also das Wegegeld, nicht das Kontingent. Für Wochenbettkontakte gilt dasselbe: 18 Einheiten je Kontakt im frühen und 12 im späten Wochenbett, zu Hause wie in der Praxis; nur der Hausbesuch bringt Wegegeld, und nur für die aufsuchende Hilfe im frühen Wochenbett gibt es an den ersten drei Lebenstagen und am Tag des ersten Hausbesuchs bis zu 24 Einheiten (Block 3, Seiten 27–28). Die Grundlagen: Leistungspositionen lesen, Wegegeld, Schwangerschaftsvorsorge abrechnen.

Für die Kasse ist der Leistungsort ein Feld im Datensatz und auf der Versichertenbestätigung (Leistungsart 1 bis 3). Trag ihn beim Termin ein, nicht erst bei der Abrechnung aus dem Gedächtnis.

Regionale Meldung und Anforderungen an Räume prüfen

Bevor du Räume nutzt, auch stundenweise:

  • Landesbehörde: In Nordrhein-Westfalen meldest du nach § 8 HebBO NRW unter anderem „die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird“; ein zusätzlicher Tätigkeitsort gehört also in den jährlichen Meldebogen. § 9 Nummer 3 verlangt für die Praxis ein Schild mit Name, Berufsbezeichnung und Kontaktdaten. Andere Länder: Berufsordnung lesen.
  • Institutionskennzeichen: Erbringst du Leistungen von mehreren Standorten oder in verschiedenen Regionen aus, führst du für jeden Betätigungsort ein eigenes persönliches IK mit der jeweiligen Adresse; in derselben Region reicht eines (Anlage 2 § 1, Seite 50). Siehe Vertragsbeitritt und IK beantragen.
  • Hygiene: Behandlungsräume brauchen einen Hygieneplan, eine Möglichkeit zur Händedesinfektion, Flächen, die sich desinfizieren lassen, und getrennte Lagerung von Material. Das Gesundheitsamt kann prüfen.
  • Baurecht und Mietvertrag: Wohnräume dürfen nicht ohne Weiteres als Praxis genutzt werden; die Nutzung als Praxis muss im Mietvertrag und gegebenenfalls baurechtlich erlaubt sein. Frag Vermieterin und Bauamt, bevor du ein Schild anbringst.
  • Haftung und Versicherung: Für Räume, die du mit anderen teilst, kläre, wessen Haftpflicht Stürze im Wartebereich deckt.
  • Datenschutz: Akten und Bildschirme in Räumen, die andere nutzen, brauchen Verschluss und Sichtschutz.

Diese Punkte gelten auch für eine Bürogemeinschaft mit Kolleginnen. Ein stundenweiser Mietvertrag klärt am besten schriftlich, wer für Hygiene, Reinigung und Schlüssel zuständig ist.

Dokumentation und Unterlagen über mehrere Orte hinweg

Jede Frau hat eine Akte, egal wo du sie siehst. Zwei Regeln halten das sauber:

  1. Der Ort steht bei jedem Kontakt: „Hausbesuch“, „Praxis“, „Video“. Der Eintrag erklärt später, warum Wegegeld berechnet wurde oder nicht, und warum ein Videokontakt 30 statt 90 Minuten Kontingent hatte.
  2. Keine Zettel, die an einem Ort bleiben: Was du in den Räumen auf Papier notierst, gehört am selben Tag in die Akte. Nur so ist die Dokumentation beim nächsten Hausbesuch vollständig.

Papierakten an zwei Orten sind ein Risiko für Vollständigkeit und Zugriffsschutz. Wer an mehreren Orten arbeitet, dokumentiert am besten dort, wo die Akte ist: mobil. Was die Akte enthalten muss, steht unter Dokumentationspflichten; Aufbewahrung und Zugriffsschutz unter Aufbewahren und berichtigen.

Welche Arbeitsweise Hebia begleitet

Hebia ist für Hebammen gebaut, deren Tag von Hausbesuchen geprägt ist: Betreuungen, Termine, Dokumentation und Abrechnung in einer mobilen App, mit dem Leistungsort am Termin und den Fahrten beim Besuch. Termine in eigenen Räumen dokumentierst und rechnest du genauso ab; nur das Wegegeld entfällt. Nicht dabei ist die Verwaltung von Kursen; die ist für die Zeit nach dem Start geplant. Wer überwiegend Kurse oder ein Team organisiert, braucht dafür heute ein anderes Werkzeug. Hebia kennenlernen.

Häufige Fragen

Kann ich als Hebamme ohne eigene Behandlungsräume arbeiten?

Ja. Hausbesuche, Video und Telefon brauchen keine Räume, nur eine Praxisanschrift.

Was ist eine Praxisanschrift bei einer Hausbesuchstätigkeit?

Der Ort deiner beruflichen Niederlassung, oft die Wohnadresse. Sie steht in Meldung, Beitritt, IK-Antrag und auf Rechnungen.

Ändert ein Termin in gemieteten Räumen die Leistungsposition?

Ja, die fünfte Ziffer wird 2 statt 1 und das Wegegeld entfällt. Das Zeitkontingent bleibt gleich; kleiner ist es nur per Video und am Telefon.

Wann entsteht Wegegeld und wann nicht?

Nur bei Hilfeleistung zu Hause bei der Versicherten. Nicht für die Fahrt zu deinen Räumen, nicht für Video oder Telefon.

Quellenstand

Stand 11. September 2026, geprüft an den Originaldokumenten. Grundlage sind Anlage 1.1 §§ 4 und 11 (Seiten 12–16), die Positionsgruppen in Block 1 und Block 3 (Seiten 20–28) und Anlage 2 § 1 (Seite 50) des Hebammenhilfevertrags in der Fassung ab 1. April 2026, §§ 8 und 9 der Berufsordnung für Hebammen NRW (Fassung vom 2. März 2022) als regionales Beispiel, das Beitrittsverfahren des GKV-Spitzenverbands und die Antragshinweise der ARGE IK. Hygiene-, bau- und mietrechtliche Anforderungen sind örtlich verschieden und wurden nicht für einzelne Orte geprüft. Alle Profile und Beispiele sind erfunden. Änderungsvermerk 11. September 2026: Die zuvor angenommene Kontingentdifferenz zwischen Hausbesuch (18 Einheiten) und Praxis (6 Einheiten) gibt es nicht; beide Orte haben nach Block 1 und Block 3 dasselbe Kontingent, kleiner ist nur Video. Beispiel und Aussagen berichtigt, IK je Betätigungsort und Praxisschild nach § 9 HebBO NRW ergänzt. Nächster Prüfanlass: eine Änderung der Leistungsarten oder des Wegegelds im Vertrag oder einer Berufsordnung.

Zum Anfang