Selbstständigkeit
Versicherungen für freiberufliche Hebammen ohne Geburtshilfe: Was ist zu prüfen?
Berufshaftpflicht, Rentenversicherungspflicht als Hebamme, BGW und eigene Krankenversicherung: welche Stelle zuständig ist, welche Frist gilt, welche Nachweise du brauchst und was eine Anstellung nebenbei ändert.
Als freiberufliche Hebamme ohne Geburtshilfe brauchst du vier Dinge geklärt: eine Berufshaftpflicht, die dein Spektrum aus Vorsorge, Wochenbett und Stillzeit ausdrücklich abdeckt; die Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten, weil selbstständige Hebammen als eigene Gruppe versicherungspflichtig sind, auch mit Angestellten; die Anmeldung bei der BGW binnen einer Woche, weil selbstständig im Gesundheitswesen Tätige kraft Gesetzes unfallversichert sind; und deine eigene Krankenversicherung, deren Status davon abhängt, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist. „Ohne Geburtshilfe“ senkt die Haftpflichtprämie, hebt aber keine dieser Pflichten auf. Grundlagen: § 2 Satz 1 Nummer 3 SGB VI, § 2 Absatz 1 Nummer 9 SGB VII, BGW zur Pflichtversicherung.
Dieser Artikel ordnet zu, welche Frage zu welcher Stelle gehört. Er vergleicht keine Tarife und empfiehlt keinen Anbieter.
Tätigkeitsspektrum und Berufshaftpflicht zusammen prüfen
Die Berufshaftpflicht ist Pflicht für die Berufsausübung und Voraussetzung für den Beitritt zum Hebammenhilfevertrag; der Beitritt verlangt den Nachweis „mit oder ohne Geburtshilfe“. Drei Punkte, die in der Police stehen müssen:
| Prüfpunkt | Warum |
|---|---|
| Deckung für Schwangerenvorsorge, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Kurse, soweit du sie anbietest | Die Überwachung des Wochenbettverlaufs zählt nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 HebG zur vorbehaltenen Geburtshilfe; Haftungsfälle entstehen auch ohne Geburt |
| Ausschluss der Geburtshilfe ausdrücklich, wenn du keine anbietest | Der Ausschluss bestimmt die Prämie; eine ungeplante Hilfe bei einer schnellen Geburt zu Hause solltest du vorher mit dem Versicherer besprechen |
| Nachmeldung bei Änderung des Spektrums | Nimmst du Geburtshilfe auf, brauchst du vorher die erweiterte Deckung und einen neuen Nachweis für den GKV-Spitzenverband |
Verbandsmitglieder bekommen die Haftpflicht oft über eine Gruppenlösung des Verbands. Das ändert nichts am Prüfumfang: Lies, was drinsteht.
Nachweise für Vertragspartnerschaft und Änderungen
Der GKV-Spitzenverband will beim Beitritt den Nachweis der abgeschlossenen Berufshaftpflicht; die Landesbehörde fragt beim Melden nach dem Tätigkeitsumfang. Beide Stellen erfahren von einem Wechsel nur, wenn du ihn meldest. Lege dir je Versicherung ab: Versicherungsschein, Deckungsumfang, Beginn, Beitragsnachweis. Wie du die Änderungsmitteilung an den GKV-Spitzenverband schickst, steht unter Vertragsbeitritt und IK beantragen.
Rentenversicherung: zuständige Stelle und Einzelfallprüfung
§ 2 Satz 1 SGB VI nennt „Hebammen und Entbindungspfleger“ in Nummer 3 als eigene Gruppe versicherungspflichtiger Selbstständiger, ohne die Bedingung, keine versicherungspflichtigen Angestellten zu beschäftigen, die für Pflegepersonen nach Nummer 2 gilt. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt das ausdrücklich: Selbstständige Hebammen sind per Gesetz versichert, auch wenn sie eine oder mehrere versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen beschäftigen. Das bedeutet:
- Meldung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger (§ 190a Absatz 1 SGB VI, der die Nummern 1 bis 3 und 9 nennt).
- Beitrag: Beitragspflichtig ist ein Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße (Regelbeitrag); bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme gilt die halbe Bezugsgröße, auf Antrag die volle; bei Nachweis eines abweichenden Einkommens über den letzten Steuerbescheid zählt dieses (§ 165 Absatz 1 SGB VI).
- Keine Existenzgründer-Befreiung: Die dreijährige Befreiung nach § 6 Absatz 1a SGB VI gilt nur für Selbstständige mit einem Auftraggeber nach § 2 Satz 1 Nummer 9, nicht für Hebammen nach Nummer 3. Angebote, die dir diese Befreiung versprechen, meinen eine andere Gruppe.
- Geringfügigkeit: Nur eine geringfügige selbstständige Tätigkeit ist versicherungsfrei (§ 5 Absatz 2 SGB VI); du kannst gegenüber der DRV auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Ob deine Tätigkeit darunter fällt, stellt die DRV fest.
- Angestellte: Anders als bei Pflegepersonen nach Nummer 2 bleibt die Versicherungspflicht als Hebamme auch bestehen, wenn du versicherungspflichtige Mitarbeiterinnen beschäftigst.
Die Deutsche Rentenversicherung fasst das auf ihrer Seite für Selbstständige zusammen, einschließlich der Wahl zwischen halbem Regelbeitrag, Regelbeitrag und einkommensgerechtem Beitrag. Die Meldung ist keine Formsache: Wer sie versäumt, muss mit nachgeforderten Beiträgen und im Einzelfall mit einem Bußgeld rechnen.
Gesetzliche Unfallversicherung bei der BGW
Wer selbstständig im Gesundheitswesen tätig ist, ist kraft Gesetzes nach § 2 Absatz 1 Nummer 9 SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert; die BGW führt Hebammen ausdrücklich unter den bei ihr pflichtversicherten Berufen. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die Anmeldung muss binnen einer Woche nach Beginn erfolgen (§ 192 Absatz 1 SGB VII; BGW, Mitglied werden); Änderungen wie die Einstellung des Unternehmens meldest du innerhalb von vier Wochen (§ 192 Absatz 2). Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, also auch die Fahrt zum Hausbesuch, und Berufskrankheiten. Der Beitrag wird jährlich erhoben.
Die BGW ist nicht deine Haftpflicht. Die Unfallversicherung schützt dich, wenn dir etwas passiert; die Haftpflicht schützt dich, wenn du für einen Schaden bei anderen einstehen musst. Beides braucht eine eigene Anmeldung.
Eigene Krankenversicherung und nebenberufliche Tätigkeit
| Situation | Was für deine Krankenversicherung gilt |
|---|---|
| Hauptberuflich selbstständig | Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse mit Beitrag nach Einkommen, oder private Krankenversicherung. Der Wechsel in die private Versicherung ist eine langfristige Entscheidung |
| Angestellt, nebenbei freiberuflich | Du bleibst über die Anstellung pflichtversichert, solange die Anstellung überwiegt. Die Kasse prüft die Hauptberuflichkeit nach Arbeitszeit und Einkommen |
| Familienversichert | Nur bei geringem Einkommen möglich; Einnahmen aus der Freiberuflichkeit zählen mit |
Deine eigene Krankenversicherung hat nichts mit der Versicherung deiner betreuten Familien zu tun. Ob eine Frau gesetzlich oder privat versichert ist, entscheidet, wie du ihre Betreuung abrechnest (GKV-Abrechnung oder Privat- und Selbstzahlerabrechnung); ob du selbst gesetzlich oder privat versichert bist, ist deine Sache.
Eine Anstellung nebenbei ändert an Haftpflicht, Rentenversicherung und BGW nichts: Für die freiberuflichen Stunden gelten alle drei Pflichten zusätzlich zur Absicherung über die Arbeitgeberin.
Zwei Beispielprofile
Profil A: hauptberuflich freiberuflich, nur Hausbesuche. Haftpflicht ohne Geburtshilfe mit Wochenbett und Vorsorge; DRV-Meldung mit Antrag auf halben Regelbeitrag in den ersten drei Jahren oder einkommensgerechten Beitrag; BGW-Anmeldung in der ersten Woche; freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung. Offene Fragen für die Beratung: Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Krankengeld, weil beides in der Freiberuflichkeit nicht automatisch dabei ist.
Profil B: Klinikanstellung, nebenbei drei Wochenbettbetreuungen im Monat. Haftpflicht für die freiberuflichen Betreuungen, weil die Klinikversicherung sie nicht deckt; DRV-Meldung trotzdem, mit Prüfung der Geringfügigkeit; BGW-Anmeldung trotzdem; Krankenversicherung bleibt über die Klinik. Offene Frage: Anzeige der Nebentätigkeit bei der Arbeitgeberin.
Beide Profile sind erfunden und zeigen, welche Fragen du klären musst, nicht welche Antworten für dich gelten.
Unterlagen für eine belastbare Klärung
Für Gespräche mit DRV, BGW, Kasse und Versicherer hilft eine Seite mit: Beginn der Tätigkeit, Tätigkeitsumfang, erwartete Wochenstunden und Einkommen, Anstellung ja oder nein mit Stunden, Angestellte ja oder nein, Praxisanschrift. Notiere zu jeder Auskunft Datum, Stelle und Ansprechperson. Was dir eine Stelle schriftlich bestätigt, gilt; was dir eine Kollegin erzählt hat, nicht.
Häufige Fragen
Welche Berufshaftpflicht brauche ich für Vorsorge und Wochenbett?
Eine Hebammen-Berufshaftpflicht, die diese Tätigkeiten ausdrücklich abdeckt, ohne Geburtshilfe, wenn du keine anbietest.
Bedeutet „ohne Geburtshilfe“, dass keine Haftpflicht nötig ist?
Nein. Die Pflicht zur Haftpflicht gilt für jede Berufsausübung; nur der Umfang und die Prämie unterscheiden sich.
Sind selbstständige Hebammen rentenversicherungspflichtig?
Ja, als eigene Gruppe nach § 2 Satz 1 Nummer 3 SGB VI, unabhängig davon, ob sie Angestellte beschäftigen. Meldung innerhalb von drei Monaten.
Was ändert eine parallele Anstellung?
Für die Krankenversicherung meist nichts, solange die Anstellung überwiegt. Haftpflicht, DRV und BGW gelten für die freiberuflichen Stunden zusätzlich.
Quellenstand
Stand 11. September 2026, geprüft an den Originaldokumenten. Grundlage sind §§ 2, 5, 6, 165 und 190a SGB VI, §§ 2 und 192 SGB VII, die Seite der Deutschen Rentenversicherung für Selbstständige und die BGW-Seiten zur Pflichtversicherung und zur Anmeldung, § 4 HebG und das Beitrittsverfahren des GKV-Spitzenverbands. Beitragshöhen, Bezugsgröße und Geringfügigkeitsgrenze ändern sich jährlich und stehen bewusst nicht hier. Einzelne Versicherungsbedingungen wurden nicht geprüft. Änderungsvermerk 11. September 2026: Die Rentenversicherungspflicht folgt aus § 2 Satz 1 Nummer 3 SGB VI (Hebammen als eigene Gruppe), nicht aus Nummer 2; die Aussage, mit Angestellten entfalle die Pflicht, war falsch und wurde gestrichen. Fundstellen zu SGB VII, Beitragsregel nach § 165 und Verzichtsmöglichkeit nach § 5 ergänzt. Nächster Prüfanlass: eine Gesetzesänderung im SGB VI oder VII oder neue Hinweise von DRV oder BGW.