Abrechnung
Wegegeld für Hebammen: Hausbesuche, mehrere Stationen und Ausnahmen
Wann du als Hebamme Wegegeld abrechnest, wie du die Kilometer bei mehreren Familien auf einer Tour aufteilst und was bei mehr als 25 Kilometern, Bus und Bahn gilt – mit Rechenbeispielen.
Wegegeld bekommst du für jede Hilfeleistung zu Hause bei der Versicherten, wenn sie im Zusammenhang mit einer abrechnungsfähigen Leistung steht. Abgerechnet wird die kürzest mögliche Strecke zum Ort der Hilfeleistung je Kilometer (Position 50100, 0,97 Euro); die Grenze von 25 Kilometern gilt für die einfache Fahrt. Betreust du mehrere Versicherte auf einer Fahrt, teilst du die Gesamtstrecke durch die Zahl der betreuten Versicherten (Position 50200). Über 25 bis höchstens 50 Kilometer sind nur aus drei Gründen abrechenbar: geplante Hausgeburt, Vertretung einer anderen Hebamme oder keine Hebamme im Umkreis von 25 Kilometern. Für Bus und Bahn gibt es ausschließlich eine Pauschale (50400, 3,37 Euro). Grundlage: Anlage 1.1 § 11, PDF-Seite 16, Positionen in Block 5, Seite 32.
Block 5 des Vertrags nennt seit dem 1. November 2025 in beiden Fassungen dieselben vier Positionen (Seite 32):
| Position | Leistung | Vergütung |
|---|---|---|
| 50100 | Wegegeld je Kilometer | 0,97 Euro |
| 50200 | Anteiliges Wegegeld je Kilometer | 0,97 Euro |
| 50300 | Benutzung von Mautstraßen und Fähren sowie Begleitfahrt nach § 11 Absatz 4 | tatsächliche Kosten |
| 50400 | Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel | 3,37 Euro |
Mit dem Wegegeld sind auch Zeitversäumnisse abgegolten; einen Nachtzuschlag oder eine Pauschale für kurze Wege gibt es seit November 2025 nicht mehr (FAQ Frage 16, Seite 4).
Wann ein Besuch Wegegeld auslöst
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Du warst bei der Versicherten zu Hause. Praxistermine, Video und Telefon lösen kein Wegegeld aus.
- Du hast dort eine abrechnungsfähige Leistung erbracht, zum Beispiel einen Wochenbettbesuch oder eine Vorsorgeuntersuchung.
- Du hast die Strecke tatsächlich zurückgelegt.
Kein Wegegeld gibt es für Wege zu Sprechstunden und Kursen in Einrichtungen, etwa in deine Praxis, ein Geburtshaus oder ein Familienzentrum, und für Wege zu Anwesenheits- und Bereitschaftszeiten, Diensten oder Schichtdiensten in Kliniken (§ 11 Absatz 1). Auch die Fahrt zu einem Besuch, der ausfällt, weil niemand öffnet, ist kein Wegegeld: Es fehlt die Hilfeleistung.
Strecke, Entfernung und Vergütungseinheit unterscheiden
Drei Größen, die leicht durcheinandergeraten:
| Größe | Was gemeint ist | Wofür sie zählt |
|---|---|---|
| Wegstrecke zum Ort der Hilfeleistung | Der Weg zur Familie, kürzest mögliche Route, einfache Fahrt | Für die 25-Kilometer-Grenze und die Ausnahme bis 50 Kilometer |
| Abgerechnete Kilometer | Die Menge bei 50100 | Vertrag: „Wegegeld je km“ für die kürzest mögliche Strecke |
| Gesamtstrecke einer Tour | Alle Kilometer einer Fahrt mit mehreren Familien | Für die Aufteilung bei 50200 |
Zur Zählweise sagen die Quellen Folgendes. § 11 vergütet „Wegegeld für Strecken bis zu 25 Kilometer“ je Kilometer der kürzest möglichen Strecke zur Hilfeleistung; die Vertragspartner erklären in den FAQ, dass die Grenzen von 25 und 50 Kilometern die einfache Fahrt meinen (Frage 16, Seite 4). Ob die Kilometer des Rückwegs mitgezählt werden, sagt der Vertragstext nicht wörtlich. Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands rechnet in seinen FAQ zum neuen Vertrag vom April 2025 für 15 Kilometer einfache Strecke 30 Kilometer zu 0,97 Euro ab, also Hin- und Rückweg (BfHD-FAQ, Seite 14). Die Beispiele unten folgen dieser Lesart und runden nicht. Sie ist eine Verbandsauslegung, kein Vertragstext; prüfe die Zählweise mit deinem Abrechnungsweg und heb die Antwort auf.
Ein Hausbesuch: ein nachvollziehbares Beispiel
Erfundener Fall: Du fährst von deiner Praxisanschrift zu Frau A., kürzeste Strecke 8 Kilometer, und danach zurück.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Wegstrecke zum Ort der Hilfeleistung | 8 km, also unter 25 km |
| Gefahrene Kilometer für diese Hilfeleistung | 16 km |
| Position und Menge | 50100, 16 Kilometer |
| Betrag bei 0,97 Euro je Kilometer | 15,52 Euro |
Der Betrag hängt allein an den Kilometern. Ob der Besuch 20 oder 60 Minuten dauerte, spielt für das Wegegeld keine Rolle; die Zeit vergütet die Leistungsposition.
Mehrere Versicherte auf einem Weg
Erfundener Fall: Du fährst von deiner Praxisanschrift zu Frau B. (6 Kilometer), von dort zu Frau C. (4 Kilometer) und zurück (8 Kilometer). Gesamtstrecke 18 Kilometer, zwei betreute Versicherte.
| Angabe | Frau B. | Frau C. |
|---|---|---|
| Anteil an der Gesamtstrecke | 18 km ÷ 2 = 9 km | 18 km ÷ 2 = 9 km |
| Position und Menge | 50200, 9 Kilometer | 50200, 9 Kilometer |
| Betrag bei 0,97 Euro je Kilometer | 8,73 Euro | 8,73 Euro |
Du teilst also nicht die Teilstrecken zu, sondern die Gesamtstrecke gleichmäßig. Das gilt auch, wenn eine der beiden Familien direkt neben deiner Praxis wohnt. Bei drei Familien auf einer Tour von 24 Kilometern bekommt jede 8 Kilometer zugeordnet. Fährst du zwischendurch nach Hause und startest neu, sind das zwei Touren.
Entfernungsgrenzen, Vertretung und weitere Ausnahmen
Liegt die Wegstrecke zur Familie über 25 Kilometer, ist eine Strecke bis höchstens 50 Kilometer nur aus drei Gründen abrechenbar (§ 11 Absatz 6):
- geplante Geburt im häuslichen Umfeld, einschließlich der Hilfeleistungen in der Schwangerschaft und im frühen Wochenbett, die durch die geplante außerklinische Geburt entstehen,
- Vertretung einer anderen Hebamme oder
- keine Hebamme im Umkreis von 25 Kilometern verfügbar.
Den Grund und bei einer Vertretung den Namen der vertretenen Hebamme vermerkst du in der Abrechnung. Die Liste ist abgeschlossen; die Vertragspartner nennen sie einen abgeschlossenen Katalog (FAQ Frage 16, Seite 4). Ohne einen dieser Gründe ist die Strecke über 25 Kilometer hinaus nicht abrechenbar; jenseits von 50 Kilometern gar nicht.
Bei einer Vertretung gibt es Wegegeld für deine tatsächliche Fahrt, nicht für die Strecke, die die vertretene Kollegin gehabt hätte. Die Vertretung ist selbst einer der drei Gründe, mit denen eine Strecke bis 50 Kilometer abrechenbar wird.
Ausfall vor Ort: Wenn du ankommst und die Familie nicht da ist, gibt es keine Hilfeleistung und damit kein Wegegeld. Notiere den Versuch trotzdem in der Dokumentation.
Andere Verkehrsmittel und notwendige Nachweise
- Bus und Bahn: ausschließlich die Pauschale 50400 von 3,37 Euro, unabhängig vom Fahrkartenpreis, einmal für Hin- und Rückweg. Kilometer und Pauschale kombinierst du nicht für dieselbe Fahrt. § 11 Absatz 3; FAQ Frage 53, Seite 10.
- Maut und Fähre: Die tatsächlichen Kosten kommen über 50300 zum Wegegeld 50100 für die mit deinem Fahrzeug gefahrene Strecke hinzu. Der Abrechnung legst du Kopien der Belege bei (§ 11 Absatz 2).
- Begleitfahrt bei Verlegung: Musst du eine Frau während oder nach einer Geburt oder in einer akuten Situation in ein Krankenhaus begleiten, kannst du die dabei entstehenden Fahrtkosten, etwa das Taxi zurück, mit Belegkopie und Begründung über 50300 abrechnen (§ 11 Absatz 4).
- Fahrrad, E-Bike, Roller: Der Vertrag regelt Kilometer für dein Fahrzeug und die Pauschale für öffentliche Verkehrsmittel. Ob und wie andere Verkehrsmittel abgerechnet werden, klärst du vorab mit der Kasse; schreib dir die Antwort auf.
Für die Abrechnung verlangt § 301a SGB V beim Wegegeld Datum, Zeit und Ort der Leistung sowie die zurückgelegte Entfernung. Bei anteiligem Wegegeld trägst du die Anzahl der besuchten Frauen in das Textfeld der Position ein; die Uhrzeiten des Wegegelds kannst du weglassen, wenn sie bei der zugehörigen Leistung stehen (Anlage 2 § 2 und § 7, Seiten 52–53). Für Rückfragen reicht in der Regel, dass die Strecke plausibel ist: Adresse der Versicherten, deine Startadresse, kürzeste Route. Bewahre bei mehreren Stationen die Reihenfolge der Tour auf, damit die Aufteilung nachvollziehbar bleibt.
Wegegeld und steuerliche Fahrtkosten auseinanderhalten
Wegegeld ist eine Einnahme, die dir die Kasse für die Fahrt zahlt. Deine Kosten für das Auto sind davon unabhängig Betriebsausgaben; steuerlich setzt du sie über die tatsächlichen Kosten oder eine Kilometerpauschale an. Beides sind getrennte Rechnungen mit unterschiedlichen Regeln. Ein Fahrtenbuch oder eine App-Aufzeichnung hilft für beides, ersetzt aber nicht die Zuordnung der Kilometer zu den einzelnen Hilfeleistungen.
Hebia erfasst deine Fahrt zum Besuch und bereitet das Wegegeld aus Strecke und Besuch vor; du bestätigst den Vorschlag vor der Freigabe. Hebia kennenlernen.
Häufige Fragen
Werden Hin- und Rückfahrt vergütet?
Die 25-Kilometer-Grenze gilt für die einfache Fahrt; das sagen die Vertragspartner in den FAQ. Ob der Rückweg als Kilometer mitzählt, steht nicht wörtlich im Vertrag. Der BfHD rechnet in seinen FAQ vom April 2025 Hin- und Rückweg ab; die Beispiele oben folgen dieser Lesart. Kläre die Zählweise mit deinem Abrechnungsweg, bevor du sie übernimmst.
Bekomme ich Wegegeld, wenn ich am selben Tag zweimal zur selben Familie fahre?
Wegegeld gibt es je Hilfeleistung. Zwei getrennte Fahrten zu zwei abrechnungsfähigen Kontakten sind zwei Wegegelder, sofern die Kontakte selbst abrechenbar sind. Fährst du zweimal, weil du etwas vergessen hast, ist die zweite Fahrt keine neue Hilfeleistung.
Zählt meine Wohnung oder meine Praxis als Start?
Der Vertrag stellt auf die kürzest mögliche Strecke zur Hilfeleistung ab. Startest du von zu Hause, ist dein Wohnort der Ausgangspunkt. Fährst du aus einer laufenden Tour weiter, gilt die Aufteilung der Gesamtstrecke.
Gibt es Wegegeld bei Privatversicherten?
Nicht nach diesem Vertrag. Die Landes-Gebührenordnungen behandeln Wegegeld gesondert. Details unter Privat- und Selbstzahlerabrechnung.
Quellenstand
Stand 11. September 2026, geprüft an den Originaldokumenten. Grundlage sind Anlage 1.1 § 11 (Seite 16) und Block 5 (Seite 32) des Hebammenhilfevertrags in der Fassung ab 1. April 2026, die für das Wegegeld mit der Fassung vom 1. November 2025 übereinstimmt, Anlage 2 §§ 2 und 7, § 301a SGB V, die gemeinsamen FAQ der Vertragspartner (Dateistand 16. Juni 2026, Fragen 16 und 53) und, als Verbandsauslegung gekennzeichnet, die FAQ des BfHD vom April 2025 zur Zählweise. Alle Beispiele sind erfunden und ohne Rundung gerechnet. Änderungsvermerk 11. September 2026: Kilometersatz und Pauschale aus Block 5 statt aus einer Verbandszusammenfassung belegt, die drei Gründe für Strecken bis 50 Kilometer wörtlich übernommen, Begleitfahrt und Nachweisangaben ergänzt, Hin- und Rückweg als Verbandslesart gekennzeichnet. Nächster Prüfanlass: eine Änderung von § 11 oder Block 5, ersetzte FAQ oder eine Klarstellung der Vertragspartner zur Zählweise.