Abrechnung
Wochenbettbetreuung abrechnen: Kontakte, Zeitgrenzen und Sonderfälle
Frühes und spätes Wochenbett, 20 Kontakte und 16 Kontakttage, 90- und 60-Minuten-Kontakte, zweiter Kontakt am selben Tag, Vertretung, ärztliche Anordnung und Stillberatung – mit einer Beispiel-Betreuung.
Das frühe Wochenbett beginnt mit dem Geburtstag des Kindes (1. Lebenstag) und endet am 10. Lebenstag; dafür gibt es die Positionsgruppe 301XX mit bis zu 20 Kontakten. Das späte Wochenbett reicht vom 11. Lebenstag bis zum Ende der 12. Lebenswoche; dafür gilt 303XX mit bis zu 16 Kontakttagen. Im frühen Wochenbett sind je Kontakt zu Hause oder in der Praxis bis zu 18 Einheiten (90 Minuten) abrechenbar und am Tag zusammen 18; in den ersten drei Lebenstagen und am Tag des ersten Hausbesuchs erlaubt 301X1 bis zu 24 Einheiten. Im späten Wochenbett gilt ein Kontakt am Tag mit bis zu 12 Einheiten (60 Minuten). Pro Tag sind im frühen Wochenbett zwei Kontakte erlaubt, davon nur der zweite per Video, dazu jeweils eine telefonische Kurzberatung. Mehr Kontakte oder längere Kontakte brauchen eine ärztliche Anordnung, ebenso Wochenbettbetreuung nach der 12. Woche. Grundlage: Anlage 1.1, Block 3, PDF-Seiten 27–30 und § 24d SGB V.
Dieser Artikel behandelt die GKV-Abrechnung von Wochenbettkontakten zu Hause, in der Praxis, per Video und Telefon. Wie du den Besuch fachlich dokumentierst, steht getrennt unter Wochenbett dokumentieren.
Betreuungsphase und passende Leistungsposition bestimmen
Die Phase richtet sich nach dem Lebenstag des Kindes, nicht nach deinem ersten Besuch. Rechne vom Geburtstag als Tag 1.
| Phase | Zeitraum | Gruppe | Kontakte insgesamt | Kontakte am Tag | Einheiten je Kontakt und am Tag |
|---|---|---|---|---|---|
| Frühes Wochenbett | 1. bis 10. Lebenstag | 301XX | 20 Kontakte, Telefon zählt mit | 2, davon nur der zweite per Video; dazu 1 Telefonkurzberatung | zu Hause oder Praxis 18 (90 Minuten), Video 6, Telefon 2; am Tag 18; bei 301X1 an den ersten drei Lebenstagen und am Tag des ersten Hausbesuchs 24 (120 Minuten) |
| Spätes Wochenbett | 11. Lebenstag bis Ende der 12. Lebenswoche | 303XX | 16 Kontakttage | 1; dazu 1 Telefonkurzberatung | zu Hause oder Praxis 12 (60 Minuten), Video 6, Telefon 2; am Tag 12 |
| Nach dem Wochenbett | ab der 13. Lebenswoche bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen bis zum Ende des 9. Lebensmonats | 306XX Hilfeleistung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes | 8 Kontakttage | 1; dazu 1 Telefonkurzberatung | zu Hause oder Praxis 9 (45 Minuten), Video 6, Telefon 2; am Tag 9 |
Die fünfte Ziffer der Position nennt die Leistungsart: 1 zu Hause, 2 in der Praxis, 3 per Video, 4 telefonische Kurzberatung. Die vierte Ziffer zeigt den Zuschlag. Wie die Nummern aufgebaut sind, erklärt Leistungspositionen lesen.
Kontakte, Einheiten und Kontingente auseinanderhalten
Der Vertrag begrenzt vier Dinge gleichzeitig. Prüfe sie in dieser Reihenfolge:
- Kontakte insgesamt: 20 Kontakte im frühen, 16 Kontakttage im späten Wochenbett, für diese Versicherte, egal von welcher Hebamme. Telefonische Kurzberatungen zählen mit.
- Kontakte pro Tag: im frühen Wochenbett zwei, das können zwei Hausbesuche, zwei Praxiskontakte oder einer von jedem sein; per Video nur der zweite. Im späten Wochenbett einer. Dazu kommt jeweils eine telefonische Kurzberatung mit eigener Tagesgrenze.
- Einheiten pro Kontakt: 18 im frühen und 12 im späten Wochenbett, zu Hause wie in der Praxis; per Video 6, am Telefon 2. Was länger dauert, bleibt dokumentiert, wird aber nicht mehr vergütet.
- Einheiten pro Tag: 18 im frühen, 12 im späten Wochenbett über alle Kontakte des Tages; das Telefon hat zusätzlich 2.
Eine Einheit ist nur vollständig, wenn fünf Minuten am Stück erbracht wurden. 58 Minuten Hilfeleistung ergeben 11 Einheiten. Die Rechenregeln mit Unterbrechungen und Restminuten stehen unter 5-Minuten-Einheiten.
Eine Beispiel-Betreuung vom 2. bis zum 14. Lebenstag
Erfundener Fall: Kind geboren am Montag, 2. März 2026 (Lebenstag 1). Entlassung aus der Klinik am Lebenstag 2. Keine Vorleistungen anderer Hebammen. Alle Zeiten liegen außerhalb der Zuschlagsfenster, kein Feiertag.
| Datum | Lebenstag | Kontakt | Tatsächliche Zeit | Einheiten | Gruppe und Leistungsart | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Di, 3. März | 2 | Hausbesuch | 9:10–10:25 | 15 | 30101 | Erster aufsuchender Betreuungstag: bis 24 Einheiten möglich, 15 erbracht |
| Mi, 4. März | 3 | Hausbesuch | 10:00–10:50 | 10 | 30101 | Dritter Lebenstag: ebenfalls bis 24 Einheiten möglich |
| Do, 5. März | 4 | Hausbesuch | 11:05–11:45 | 8 | 30101 | Ab jetzt höchstens 18 Einheiten je Kontakt und Tag |
| Do, 5. März | 4 | Telefon | 17:30–17:38 | 1 | 30104 | Telefonkurzberatung mit eigener Tagesgrenze von einem Anruf; 8 Minuten ergeben eine Einheit; zählt zu den 20 Kontakten |
| Sa, 7. März | 6 | Hausbesuch | 9:00–9:55 | 11 | 30101 | Samstag vor 12 Uhr: noch kein Zuschlag, deshalb nicht 30111 |
| Do, 12. März | 11 | Hausbesuch | 10:00–10:45 | 9 | 30301 | Erster Tag des späten Wochenbetts |
| So, 15. März | 14 | Hausbesuch | 10:00–10:40 | 8 | 30311 | Sonntag: Zuschlagsvariante |
Der Samstagsbesuch um 9 Uhr ist ein häufiger Stolperstein: Der Zuschlag beginnt samstags erst um 12 Uhr, deshalb bleibt es bei 30101. Der Sonntagsbesuch am 15. März liegt dagegen ganztägig im Zuschlagsfenster. Die Zeitfenster erklärt der Artikel Zuschläge.
Bis zum 10. Lebenstag hat die Familie in diesem Beispiel 5 der 20 frühen Kontakte genutzt. Nicht genutzte frühe Kontakte wandern nicht ins späte Wochenbett; dort beginnt das Kontingent von 16 neu.
Mehrlinge, Vertretung und unbekannte Vorleistungen
Mehrlinge: Die Kontingente sind an die Versicherte geknüpft, also an die Mutter. Bei 301X1, 301X2, 303X1 und 303X2 sind für das zweite und jedes weitere Kind bis zu 10 Minuten je Kind zusätzlich abrechenbar, also 2 Einheiten je weiterem Kind und Kontakt (Block 3, Seiten 27–28; FAQ Frage 35, Seite 7). Zusätzliche Kontakte gibt es dafür nicht. Auf der Versichertenbestätigung trägst du die Gesamtzahl der Kinder dieser Geburt ein; dokumentiere jedes Kind getrennt.
Vertretung und Vorleistungen: Das Kontingent verbraucht sich für die Versicherte, egal wer die Kontakte erbracht hat. War vor dir eine Kollegin da oder gab es ambulante Nachsorge aus der Klinik, frag die Frau nach Anzahl und Daten und schreib die Antwort in die Dokumentation, zum Beispiel: „Laut Frau K. drei Hausbesuche durch Hebamme M. bis Lebenstag 5.“ Ist die Zahl unbekannt, notiere das genauso. Die Kasse rechnet gegen ihre eigenen Daten; ein überschrittenes Kontingent wird gekürzt, deine Dokumentation der Betreuung bleibt trotzdem vollständig und richtig. Die Vertragspartner beantworten Fragen zu Wochenbettkontingenten in den FAQ Fragen 43–49, Seiten 8–9.
Erster aufsuchender Betreuungstag: Die 24-Einheiten-Regel gilt bei 301X1 auch dann, wenn dein erster Hausbesuch erst am 6. Lebenstag stattfindet. Sie gilt nur für die aufsuchende Hilfeleistung im frühen Wochenbett, nicht für Praxiskontakte, das späte Wochenbett oder die Hilfe beim Kind bei Abwesenheit der Mutter, und sie addiert sich nicht mit den ersten drei Lebenstagen (FAQ Frage 45, Seite 9). Halte das Datum des ersten Hausbesuchs deshalb sichtbar fest.
Zusätzliche Betreuung und ärztliche Anordnungen
Eine ärztliche Anordnung erweitert entweder die Zahl der Kontakte (Anzahl der zusätzlichen Kontakte zu je bis zu 12 Einheiten) oder die Länge der Kontakte (bis zu 6 Einheiten, also 30 Minuten, je Kontakt zusätzlich). Sie enthält mindestens Name, Fachrichtung, Anschrift, Arztnummer und Betriebsstättennummer der ärztlichen Praxis, den Namen der Versicherten oder des Neugeborenen, die Indikation, die Anzahl der Kontakte oder Einheiten sowie Datum und Unterschrift. Sie muss vor Beginn der Leistung vorliegen; die angeordneten Leistungen sind bis zum Ende des auf die Anordnung folgenden Quartals zu erbringen (Anlage 1.1 § 13, Seite 18; FAQ Frage 18, Seiten 4–5). Für Wochenbettbetreuung nach der 12. Lebenswoche brauchst du sie immer (§ 24d SGB V). Die Anordnung fügst du der Abrechnung bei; das verlangt § 301a SGB V.
Praktisch heißt das: Erkennst du in Woche 11, dass die Familie über die 12. Woche hinaus Betreuung braucht, besprich die Anordnung rechtzeitig mit der ärztlichen Praxis. Eine Anordnung, die nach dem Besuch ausgestellt wird, deckt diesen Besuch nicht.
Übergang zur Still- und Ernährungsberatung
Nach dem Ende der 12. Lebenswoche geht es mit der Gruppe 306XX „Hilfeleistung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes“ weiter: bis zu acht Kontakttage ab der 13. Lebenswoche bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des Säuglings bis zum Ende des neunten Lebensmonats; je Tag ein Kontakt mit bis zu 9 Einheiten zu Hause oder in der Praxis plus eine telefonische Kurzberatung (Block 3, Seite 29; FAQ Frage 49, Seite 9). Eine Erweiterung durch ärztliche Anordnung nennt diese Position nicht. Ein Kontakt in Woche 14 wegen Gewichtsstillstand des Kindes ist also keine „späte Wochenbettbetreuung“, sondern 306XX, sofern die Voraussetzungen der Leistung erfüllt sind.
Nachweise für die Abrechnung zusammenstellen
- Versichertenbestätigung Wochenbett (Formular 3.3, Anlage 6, Seite 101): oben Kasse, Hebamme mit IK, Versicherte, Geburtsdatum des Kindes, bei Fehlgeburt und Mehrlingen die Kästchen dazu; je Kontakt Heb-Nr., Datum, Uhrzeit von–bis, Leistungsart 1 bis 3 in der Spalte der Gruppe (301XX/303XX, 304XX/305XX, 306XX), Kreuze für verbrauchtes Material und die Unterschrift der Versicherten unverzüglich nach dem Kontakt; nachträgliche Unterschriften sind unzulässig (§ 12, Seite 17). Für telefonische Kurzberatung sieht das Formular seit April 2026 keine Spalte mehr vor, deshalb entfällt dort die Unterschrift.
- Geburtsdatum des Kindes in den Versichertendaten; daraus ergibt sich der Lebenstag.
- Begründung auf der Bestätigung, wo die Position sie verlangt: Kreuz bei der Leistung und Text unten.
- Ärztliche Anordnung bei erweiterten oder späteren Kontakten.
- Deine Dokumentation mit tatsächlichen Zeiten, Unterbrechungen und bekannten Vorleistungen. Sie ist kein Anhang der Rechnung, aber deine Grundlage bei Rückfragen.
Hebia hält Zeiten, Notizen und Leistungsart beim jeweiligen Wochenbettkontakt zusammen und bereitet daraus die Abrechnung vor. Hebia kennenlernen.
Häufige Fragen
Wie wird ein zweiter Kontakt am selben Tag behandelt?
Als eigener Kontakt mit eigenen Einheiten, solange die Tagesgrenze von zwei Kontakten und die Einheiten pro Tag nicht überschritten werden. Ein Anruf am Abend nach dem Hausbesuch am Morgen ist ein zweiter Kontakt, wenn er eine echte Beratung war und nicht nur eine Terminabsprache.
Was passiert, wenn ein Besuch 70 Minuten dauert?
Du dokumentierst 70 Minuten, das sind 14 volle Einheiten. Im frühen Wochenbett sind sie zu Hause oder in der Praxis abrechenbar, weil das Kontingent 18 Einheiten erlaubt. Im späten Wochenbett bleiben 12 Einheiten abrechenbar, es sei denn, eine ärztliche Anordnung erlaubt mehr. Die tatsächlichen Zeiten bleiben auf der Bestätigung stehen; nur das Mengenfeld ist begrenzt. FAQ Frage 71, Seite 14.
Zählt der Tag der Klinikentlassung als erster Betreuungstag?
Nein. Der erste aufsuchende Betreuungstag ist der Tag deines ersten Hausbesuchs. Der Lebenstag zählt ab dem Geburtstag.
Was gilt, wenn das Kind verstorben ist oder nicht bei der Mutter lebt?
301XX und 303XX sind auch nach einer Totgeburt und dann abrechenbar, wenn das Kind in Pflegschaft oder Adoptionspflege ist. Nach einer Fehlgeburt bis 11+6 SSW sind höchstens 6, bis 23+6 SSW höchstens 10 frühe und 4 späte Kontakte abrechenbar, mit Begründung in den Abrechnungsdaten, sofern nicht schon 105XX oder 106XX abgerechnet wurde (Block 3, Seiten 27–28). Bei einer Totgeburt zählt der Tag der Geburt als erster Tag der zehn Tage (FAQ Frage 46, Seite 9). Kann die Mutter das Kind nicht versorgen, gelten 304XX und 305XX mit Abrechnung über die Kasse des Kindes.
Quellenstand
Stand 11. September 2026, geprüft an den Originaldokumenten. Grundlage sind Anlage 1.1 Block 3 (Seiten 27–29), § 5, § 12 und § 13 sowie Anlage 6 Formular 3.3 (Seite 101) des Hebammenhilfevertrags in der Fassung ab 1. April 2026, die in Block 3 mit der Fassung vom 1. November 2025 übereinstimmt, § 24d und § 301a SGB V und die gemeinsamen FAQ der Vertragspartner (Dateistand 16. Juni 2026, Fragen 18, 35, 43–49). Die Beispiel-Betreuung ist erfunden. Kontingente und Voraussetzungen prüfst du vor der Abrechnung in der Fassung für dein Leistungsdatum. Änderungsvermerk 11. September 2026: Einheiten je Kontakt im frühen Wochenbett von 12 auf 18 berichtigt, Video- und Telefonkontingente sowie die eigene Tagesgrenze der Telefonkurzberatung ergänzt, 16 Kontakttage statt Kontakte im späten Wochenbett, Mehrlingsregel, Inhalt der ärztlichen Anordnung nach § 13, Gruppe 306XX und die Unterschriftsregel „unverzüglich“ statt „Folgetag“ eingetragen. Nächster Prüfanlass: eine Änderung in Block 3, neue Formulare oder ersetzte FAQ.