Abrechnung
Schwangerschaftsvorsorge als Hebamme abrechnen: Leistungen und Abgrenzungen
Hilfeleistung in der Schwangerschaft, Vorsorgeuntersuchung, Aufklärungsgespräch zum Geburtsort und Stillvorbereitung: Welche Position passt, welche Kontingente gelten, was bei geteilter Vorsorge mit der Frauenarztpraxis wichtig ist.
In der Schwangerschaft rechnest du vor allem zwei Gruppen ab: Hilfeleistung in der Schwangerschaft (101XX: Beratung, Vorgespräch, Hilfe bei Beschwerden, CTG, in 5-Minuten-Einheiten, bis zu 90 Minuten am Tag in höchstens zwei Kontakten) und Vorsorgeuntersuchung (1020X: ein Kontakt und 30 Minuten am Tag, Gesamtzahl analog Mutterschafts-Richtlinien, ohne Zuschlag). Dazu kommen zwei einmalige Positionen: das Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort (1030X, nur bei geplanter Haus-, Geburtshaus- oder Begleit-Beleggeburt) und die individuelle Stillvorbereitung (1040X). Zu Hause und in der Praxis gilt dasselbe Zeitkontingent; per Video sind es 30 und am Telefon 10 Minuten je Kontakt. Grundlage: Anlage 1.1, Block 1, PDF-Seiten 19–23 und die Leistungsbeschreibungen in Anlage 1.2 ab Seite 34.
Dieser Artikel richtet sich an Hebammen, die Schwangere zu Hause oder in eigenen Räumen betreuen und mit der GKV abrechnen. Er ist kein Schwangerschaftskalender für Familien.
Welche Schwangerschaftsleistung wurde erbracht?
Bevor du eine Nummer suchst, beantworte eine Frage: Was hast du gemacht?
| Was du getan hast | Leistung | Woran du sie erkennst |
|---|---|---|
| Über Ernährung, Beschwerden, Stillen oder den Ablauf der Betreuung gesprochen, Vorgespräch geführt, Daten aufgenommen | Hilfeleistung in der Schwangerschaft, 101XX | Gespräch, Anleitung und Hilfe ohne Vorsorgeuntersuchung; die frühere Basisdatenerhebung und das allgemeine Vorgespräch stecken seit November 2025 in dieser zeitbasierten Gruppe (FAQ Frage 19, Seite 5) |
| Bei Übelkeit, Rückenschmerzen, vorzeitigen Wehen oder Ängsten praktisch geholfen, CTG geschrieben | Ebenfalls 101XX; das CTG wird über die Zeit abgerechnet (FAQ Frage 25, Seite 6) | Konkreter Anlass, Maßnahme und Verlauf; ab der Latenzphase gilt statt 101XX die Geburtshilfe (FAQ Frage 30, Seite 6) |
| Blutdruck, Urin, Gewicht, Fundusstand, Kindslage, Herztöne ab 24+0 SSW erhoben und im Mutterpass eingetragen | Vorsorgeuntersuchung, 1020X | Inhalt und Zeitintervalle der Mutterschafts-Richtlinien (Anlage 1.2, Seite 36); bei normalem Verlauf, bei pathologischem Verlauf nur auf ärztliche Anordnung oder wenn die Frau ärztliche Betreuung trotz Empfehlung ablehnt |
| Über den geplanten Geburtsort zu Hause, im Geburtshaus oder mit Begleit-Beleghebamme aufgeklärt | Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort, 1030X | Vor der 38. SSW; Absicht der Frau auf der Versichertenbestätigung angekreuzt |
| Individuelle Stillfragen geklärt, etwa nach Brust-OP oder belastenden Stillerfahrungen | Individuelle Stillvorbereitung, 1040X | Nur, wenn die Frage nicht in einem Kurs zu klären ist (FAQ Frage 22, Seite 5) |
| Blut abgenommen oder anderes Material entnommen | Materialpauschale 60300, zusätzlich zur Leistung | Einmal je Vorsorgeuntersuchung oder Hilfeleistung |
| CTG geschrieben | Materialpauschale 60500, zusätzlich zur Leistung | Einmal je Hilfeleistung oder Vorsorgeuntersuchung |
Ein Kontakt kann mehrere Leistungen enthalten, zum Beispiel Vorsorge und danach Beratung. Dann brauchst du für jede Leistung eigene Zeiten. Was gleichzeitig war, kannst du nicht doppelt zählen. Anlage 1.1 § 1, Seite 11.
Leistungsposition, Einheit und Kontingent zuordnen
Für die Hilfeleistung in der Schwangerschaft 101XX gelten diese Grenzen (Block 1, Seite 20):
| Grenze | Zu Hause (…1) | In der Praxis (…2) | Video (…3) | Telefon (…4) |
|---|---|---|---|---|
| Einheiten je Kontakt | 18 (90 Minuten) | 18 (90 Minuten) | 6 (30 Minuten) | 2 (10 Minuten) |
| Kontakte je Tag | zusammen höchstens zwei, davon höchstens einer per Video | zwei | ||
| Einheiten je Tag | zusammen 18 (90 Minuten) | 2 (10 Minuten) | ||
| Kontakte insgesamt | unbegrenzt | 12 in der Schwangerschaft |
Die Vorsorgeuntersuchung 1020X hat eigene Grenzen: ein Kontakt am Tag mit bis zu 6 Einheiten (30 Minuten), nur zu Hause oder in der Praxis, ohne Zuschlag; die Gesamtzahl richtet sich „analog Mutterschaftsrichtlinie“. Hat eine andere Stelle die im Mutterpass dokumentierte Untersuchung schon erbracht, besteht dafür kein Kontingent mehr (Anlage 1.1 § 2, Seite 12). Vorsorge und Hilfeleistung sind im selben Termin kombinierbar, wenn die Zeiten getrennt erfasst sind.
Zwei Positionen gibt es je Schwangerschaft nur einmal: Das Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort (1030X) umfasst insgesamt bis zu 18 Einheiten (90 Minuten), aufteilbar auf zwei Kontakte, und ist nur abrechenbar, wenn die Frau zu Hause, im Geburtshaus oder mit einer Begleit-Beleghebamme gebären möchte und das Gespräch vor der 38. SSW stattfindet (Seite 21; FAQ Frage 24, Seite 5). Die individuelle Stillvorbereitung (1040X) umfasst einmal bis zu 9 Einheiten (45 Minuten) und setzt einen individuellen Beratungsbedarf voraus, der nicht in einem Kurs zu klären ist; dazu gibt es einmalig die Materialpauschale 60600 (Seite 21; Block 6, Seite 32). Beide ersetzen keine laufende Hilfeleistung, sondern kommen hinzu.
Gemeinsame Vorsorge mit der ärztlichen Praxis
Viele Frauen wechseln zwischen Frauenarztpraxis und Hebamme. Drei Regeln halten das sauber:
- Umfang: Du erbringst Vorsorgeuntersuchungen nach Inhalt und Zeitintervallen der Mutterschafts-Richtlinien. Ultraschall und genetische Beratung nennt der Vertrag als Beispiele für Leistungen außerhalb des Kompetenzbereichs der Hebamme; dafür verweist du an die ärztliche Praxis (Anlage 1.2, Seite 34). Die Richtlinie selbst regelt die ärztliche Betreuung und nimmt die Hebammenhilfe ausdrücklich aus ihrem Gegenstand aus (Mu-RL, Seite 3); der Hebammenhilfevertrag verweist auf ihren Untersuchungsumfang. G-BA, Mutterschafts-Richtlinien, Fassung mit Änderung vom 16. Juli 2026, in Kraft seit 25. August 2026.
- Rhythmus: Die Richtlinie sieht die Untersuchungen „im Allgemeinen im Abstand von vier Wochen“ vor, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten je zwei Untersuchungen (Mu-RL § 2 Absatz 8, Seite 6). Eine Untersuchung, die die Praxis kurz zuvor schon gemacht und im Mutterpass eingetragen hat, ist keine zweite abrechenbare Vorsorge.
- Mutterpass: Jede Vorsorge wird im Mutterpass eingetragen. Der Mutterpass zeigt dir, was die Praxis zuletzt erhoben hat, und zeigt der Praxis, was du erhoben hast.
Was die Praxis abrechnet, folgt anderen Regeln (EBM) und berührt deine Positionen nicht. Dein Kontingent verbraucht sich nur durch Hebammenleistungen.
Hausbesuch, Praxis und andere Kontaktarten
Zu Hause und in deinen Räumen hat die Hilfeleistung dasselbe Zeitkontingent; kleiner ist es per Video und am Telefon. Der Unterschied zwischen Hausbesuch und Praxis liegt in der fünften Ziffer der Position und im Wegegeld, das es nur für den Hausbesuch gibt. Wer in beiden Formen arbeitet, sollte im Termin festhalten, wo der Kontakt stattfand. Telefon und Video haben eigene Regeln: Telefon- und Videobetreuung.
Ein Beispiel über sechs Wochen
Erfundener Fall: Frau S., Erstgebärende, wechselt sich mit ihrer Frauenarztpraxis ab. Alle Kontakte außerhalb der Zuschlagsfenster.
| Datum | Kontakt | Tatsächliche Zeit | Leistung | Einheiten | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2. Juni, 27+3 SSW | Hausbesuch | 10:00–10:30 | Vorsorge 10201 | 6 | Eintrag im Mutterpass; die Praxis war am 5. Mai zuletzt |
| 2. Juni | derselbe Hausbesuch | 10:30–11:05 | Hilfeleistung 10101 | 7 | Getrennte Zeit für das Gespräch zu Beschwerden und zum Ablauf der Betreuung |
| 2. Juni | derselbe Hausbesuch | 10:12–10:15 | Blutentnahme | 60300 | Materialpauschale zusätzlich; die Entnahme lag innerhalb der Vorsorgezeit |
| 23. Juni | Telefon | 8:05–8:12 | Hilfeleistung 10104 | 1 | Frage zu Kindsbewegungen; 7 Minuten ergeben eine Einheit |
| 30. Juni, 31+3 SSW | Frauenarztpraxis | Vorsorge dort im Vier-Wochen-Rhythmus, kein Hebammenkontakt | |||
| 14. Juli, 33+3 SSW | Hausbesuch | 9:00–9:35 | Vorsorge 10201 | 6 | Ab dem achten Monat je zwei Untersuchungen im Monat; 35 Minuten ergeben 7 volle Einheiten, abrechenbar sind 6 |
Für die Blutentnahme stehen bewusst Zeiten innerhalb der Vorsorge: Die Pauschale vergütet das Material, nicht zusätzliche Zeit. Deine Aufzeichnung zeigt trotzdem, wann sie stattfand. Am 14. Juli bleibt die tatsächliche Zeit auf der Bestätigung stehen; nur das Mengenfeld wird auf das Kontingent von 6 Einheiten begrenzt (FAQ Frage 71, Seite 14).
Dokumentation und Nachweise am konkreten Beispiel
Für den Hausbesuch am 2. Juni brauchst du zwei Dinge: die Versichertenbestätigung Schwangerschaft (Formular 3.1, Anlage 6, Seite 99) mit beiden Zeilen, Zeiten, Leistungsart 1 in den Spalten 101XX und 1020X, dem Kreuz bei 60300 und der Unterschrift unverzüglich nach dem Besuch, und deine eigene Dokumentation. Für die Dokumentation reicht keine Liste von Werten. Halte fest, was du erhoben hast, was die Frau berichtet hat, was du besprochen und vereinbart hast und was du nicht erhoben hast:
27+3 SSW. RR 118/74 mmHg, Gewicht 71,2 kg (eigene Waage, bekleidet), Urin: Eiweiß und Zucker negativ, Fundusstand entsprechend, Herztöne mit Dopton gehört. Ödeme: nicht beurteilt, Frau S. trug Stiefel und wollte sie nicht ausziehen; Kontrolle beim nächsten Besuch vereinbart. Berichtet: nächtliches Sodbrennen. Besprochen: Mahlzeiten, Schlafposition, Geburtsort. Vereinbart: nächster Hausbesuch 30. Juni, Anruf bei Beschwerden.
„Nicht beurteilt“ mit Grund ist eine vollständige Angabe; ein leeres Feld nicht. Was das Gesetz von der Dokumentation verlangt, steht unter Dokumentationspflichten.
Offene Vorleistungen und unklare Kombinationen
Wenn eine Frau erst spät zu dir kommt, kennst du ihre bisherigen Hebammenkontakte nicht. Frag nach und notiere die Antwort, auch „unbekannt“. Für die Hilfeleistung zu Hause und in der Praxis gibt es kein Gesamtkontingent, für Telefonkurzberatung schon, und für die Vorsorge zählt der Mutterpass. Bei Kombinationen, die du nicht sicher zuordnen kannst, zum Beispiel Vorsorge und Hilfeleistung im selben Kontakt, hilft die Leistungsbeschreibung in Anlage 1.2 und die FAQ Fragen 19–25, Seiten 5–6. Dokumentiere die Betreuung vollständig, auch wenn die Abrechnungsfrage noch offen ist.
Hebia führt dich beim Schwangerschaftsbesuch durch die Dokumentation und schlägt daraus die passenden Leistungen vor. Hebia kennenlernen.
Häufige Fragen
Können Beratung und Vorsorge im selben Kontakt abgerechnet werden?
Ja, nacheinander mit getrennten Zeiten. Nicht gleichzeitig für dieselben Minuten.
Darf ich Ultraschall abrechnen?
Nein. Der Vertrag nennt Ultraschalluntersuchungen als Beispiel für Leistungen außerhalb des Kompetenzbereichs der Hebamme und verweist dafür an andere Leistungserbringer (Anlage 1.2, Seite 34).
Was gilt, wenn die Frau privat versichert ist?
Dann rechnest du nach der Hebammengebührenordnung deines Bundeslandes ab, nicht nach diesem Vertrag: Privat- und Selbstzahlerabrechnung.
Gibt es Wegegeld für die Vorsorge zu Hause?
Ja, wie bei jeder Hilfeleistung zu Hause: Wegegeld.
Quellenstand
Stand 11. September 2026, geprüft an den Originaldokumenten. Grundlage sind Anlage 1.1 Block 1 (Seiten 20–21) und §§ 1, 2, 8 und 10, Anlage 1.2 (Seiten 34–37) und Anlage 6 Formular 3.1 (Seite 99) des Hebammenhilfevertrags in der Fassung ab 1. April 2026, die in Block 1 für diese Gruppen mit der Fassung vom 1. November 2025 übereinstimmt, die gemeinsamen FAQ der Vertragspartner (Dateistand 16. Juni 2026, Fragen 19–25, 30 und 71) und die Mutterschafts-Richtlinien des G-BA in der seit 25. August 2026 geltenden Fassung (§ 2 Absatz 8). Das Beispiel ist erfunden und enthält keine Normwerte oder Behandlungsempfehlungen. Änderungsvermerk 11. September 2026: Die zuvor angenommene eigene Gruppe für Hilfeleistung bei Beschwerden gibt es nicht; Beratung, Vorgespräch, Beschwerden und CTG laufen unter 101XX. Kontingente berichtigt (Praxis 18 statt 6 Einheiten, Video 6, Telefon 2 Einheiten am Tag), 1030X und 1040X mit Voraussetzungen benannt, Vorsorge auf 6 Einheiten je Kontakt begrenzt und das Beispiel entsprechend umgestellt. Nächster Prüfanlass: eine Änderung in Block 1, eine neue Fassung der Mutterschafts-Richtlinien oder ersetzte FAQ.