Hebammenhilfevertrag

Hebammenvergütung: Leistungspositionen und Vergütungsverzeichnis richtig lesen

So findest du im Vergütungsverzeichnis die richtige Positionsnummer: Was die fünf Ziffern bedeuten, was neben dem Betrag steht und welche Gruppen für Hausbesuche zählen.

Die aktuelle Vergütung steht in Anlage 1.1 des Hebammenhilfevertrags, Abschnitt 2 „Vergütungsverzeichnis“. Für Hausbesuche brauchst du vor allem drei Blöcke: Schwangerschaft (PDF-Seiten 19–23), Wochenbett (Seiten 27–30) und Wegegeld (Seite 32). Jede Positionsnummer hat fünf Ziffern: Die ersten drei nennen die Leistung, die vierte sagt „mit oder ohne Zuschlag“, die fünfte sagt „Hausbesuch, Praxis, Video oder Telefon“. Maßgeblich ist immer das Datum der Leistung, nicht das Rechnungsdatum.

Welche Vergütungsliste passt zum Leistungsdatum?

Seit dem 1. November 2025 gilt die neue Struktur mit Zeitvergütung in 5-Minuten-Einheiten. Seit dem 1. April 2026 gilt die geänderte Fassung; für Leistungen davor rechnest du nach der Fassung vom November 2025 ab. Welche Fassung zu welchem Besuch gehört, erklärt der Überblick zum Hebammenhilfevertrag. Die Unterschiede zwischen beiden Fassungen stehen unter Was hat sich wann geändert?.

Achtung bei Suchtreffern: Die aktuelle Vertrags-PDF enthält in Anlage 7 auch die alten Gebührentabellen bis 31. Oktober 2025 (Seiten 120–125). Eine Tabelle aus dem aktuellen Dokument ist deshalb nicht automatisch die aktuelle Tabelle. Prüfe die Spaltenüberschrift mit dem Geltungszeitraum.

So liest du eine Positionsnummer

Beispiel 30101: aufsuchende Hilfeleistung im frühen Wochenbett, ohne Zuschlag.

Stelle Bedeutung Im Beispiel 30101
Ziffern 1–3 Leistung, hier 301 = Hilfeleistung im frühen Wochenbett 301
Ziffer 4 Zuschlag nach Anlage 1.1 § 3: 0 = ohne, 1 = mit Zuschlag 0
Ziffer 5 Leistungsart: 1 = aufsuchend (Hausbesuch), 2 = nicht aufsuchend (Praxis), 3 = Videobetreuung, 4 = telefonische Kurzberatung, 5 = Beleghebamme, 6 = Selbstlerneinheit, 0 = keine Unterscheidung 1

Dieselbe Leistung am selben Tag kann also unter mehreren Nummern auftauchen: 30101 für den Hausbesuch am Nachmittag, 30111 für den Hausbesuch am Sonntag, 30102 für denselben Kontakt in deinen Praxisräumen. Im Vertrag stehen solche Gruppen als „301XX“. Die Struktur und alle gültigen Nummern stehen im bundeseinheitlichen Positionsnummernverzeichnis für Hebammen ab 1. April 2026 (Stand 4. März 2026, Seite 2 für den Aufbau); für Leistungen vom 1. November 2025 bis 31. März 2026 gilt die Ausgabe ab 1. November 2025 (Stand 21. Mai 2025). Der Vertrag selbst zeigt den Aufbau in Anlage 1.1, Abschnitt 2 (Seite 19).

Nicht jede Gruppe hat alle Varianten. Die Vorsorgeuntersuchung 1020X, das Aufklärungsgespräch zum Geburtsort 1030X und die individuelle Stillvorbereitung 1040X haben nur die Endziffern 1 und 2 und keine Zuschlagsvariante; die vierte Ziffer ist dort fest 0. Die telefonische Kurzberatung (Endziffer 4) hat in keiner Gruppe eine Zuschlagsvariante, die Videobetreuung (Endziffer 3) dagegen schon, zum Beispiel 10113 oder 30113. Wenn du eine Nummer im Verzeichnis nicht findest, ist das die Antwort: Diese Kombination ist nicht vorgesehen.

Was neben dem Betrag steht

Der Eurobetrag ist die kleinste Information einer Zeile. Entscheidend sind die Spalten daneben:

  • Einheit: 5-Minuten-Einheit, Kontakt, Pauschale oder Kilometer. Bei zeitbasierten Leistungen zählen nur zusammenhängende, abgeschlossene Einheiten. Wie du sie zählst, zeigt der Artikel zu 5-Minuten-Einheiten.
  • Kontingent: Der Vertrag begrenzt in vier Richtungen: Kontakte pro Tag, Einheiten pro Kontakt, Einheiten pro Tag und Kontakte insgesamt in der Betreuungsphase. Alle vier musst du kennen, bevor du einen zweiten Kontakt am selben Tag einträgst. Anlage 1.1 § 2, Seite 12.
  • Zeitraum: zum Beispiel „bis zum 10. Lebenstag“ oder „bis zum Ende der 12. Lebenswoche“. Der Zeitraum entscheidet über die Positionsgruppe, nicht die Frage, wie lange du die Familie schon kennst.
  • Voraussetzungen: Begründung auf der Versichertenbestätigung, ärztliche Anordnung, Nachweis. Steht dort etwas, gehört es zur Abrechnung dazu.
  • Leistungsbeschreibung: Was die Leistung inhaltlich umfasst, steht nicht in der Tabelle, sondern in Anlage 1.2 (ab Seite 34).

Schwangerschaft und Wochenbett: die Gruppen für Hausbesuche

Die Tabelle nennt die Gruppen, mit denen du bei Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung zu Hause am häufigsten arbeitest. Für alle zeitbasierten Gruppen in Block 1 und Block 3 gilt seit dem 1. November 2025 in beiden Fassungen derselbe Satz: 6,19 Euro je Einheit, 7,24 Euro je Einheit mit Zuschlag (Block 1, Seite 20; Block 3, Seite 27). Zu Hause und in der Praxis gilt jeweils dasselbe Zeitkontingent; kleiner ist es nur per Video und am Telefon.

Gruppe Leistung Woran du die Grenzen erkennst Fundstelle
101XX Hilfeleistung in der Schwangerschaft: Beratung, Vorgespräch, Hilfe bei Beschwerden, CTG Zu Hause und in der Praxis bis 18 Einheiten je Kontakt, per Video 6, am Telefon 2; höchstens zwei Kontakte und 18 Einheiten am Tag, davon höchstens ein Videokontakt; Gesamtzahl der Kontakte unbegrenzt, am Telefon zwölf Block 1, Seite 20
1020X Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren nach Inhalt und Zeitintervallen der Mutterschafts-Richtlinien Ein Kontakt und 6 Einheiten am Tag; Gesamtzahl „analog Mutterschaftsrichtlinie“; kein Zuschlag, kein Video, kein Telefon; Dokumentation im Mutterpass Block 1, Seite 20
1030X, 1040X Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort; individuelle Stillvorbereitung 1030X nur bei geplanter Haus-, Geburtshaus- oder Begleit-Beleggeburt, vor der 38. SSW, insgesamt 18 Einheiten in bis zu zwei Kontakten; 1040X einmal bis 9 Einheiten bei individuellem Beratungsbedarf Block 1, Seite 21
301XX Hilfeleistung im frühen Wochenbett, Geburtstag bis 10. Lebenstag Bis zu 20 Kontakte insgesamt, Telefon zählt mit; am Tag zwei Kontakte (nur der zweite per Video) plus eine Telefonkurzberatung; je Kontakt zu Hause oder in der Praxis bis 18 Einheiten (90 Minuten), am Tag zusammen 18; bei 301X1 in den ersten drei Lebenstagen und am Tag des ersten Hausbesuchs bis 24 Einheiten Block 3, Seite 27
303XX Hilfeleistung im späten Wochenbett, 11. Lebenstag bis Ende der 12. Lebenswoche Bis zu 16 Kontakttage; am Tag ein Kontakt plus eine Telefonkurzberatung; je Kontakt zu Hause oder in der Praxis bis 12 Einheiten (60 Minuten), per Video 6, am Telefon 2 Block 3, Seite 28
306XX Hilfeleistung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes ab der 13. Lebenswoche Bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen bis zum Ende des neunten Lebensmonats; 8 Kontakttage; ein Kontakt mit bis 9 Einheiten am Tag plus eine Telefonkurzberatung Block 3, Seite 29
304XX, 305XX Hilfe beim Kind, wenn die Mutter es nicht versorgen kann Kontingente wie 301XX und 303XX (305XX: 8 Kontakttage); Abrechnung mit der Kasse des Kindes, Begründung in den Abrechnungsdaten Block 3, Seiten 28–29

Wie du diese Gruppen im Alltag anwendest, steht in Wochenbettbetreuung abrechnen und Schwangerschaftsvorsorge abrechnen.

Wegegeld, Zuschläge, Material und Auslagen

Diese Positionen stehen nicht in den Betreuungsblöcken, sondern in eigenen Abschnitten:

Position Was sie abbildet Wo du nachliest
50100 Wegegeld je Kilometer bei einer Hilfeleistung zu Hause, 0,97 Euro, für Strecken bis 25 Kilometer Anlage 1.1 § 11, Seite 16 und Block 5, Seite 32
50200 Anteiliges Wegegeld je Kilometer, 0,97 Euro, wenn du mehrere Versicherte auf einer Fahrt betreust ebenda
50300 Maut- und Fährkosten sowie eine Begleitfahrt nach § 11 Absatz 4 in tatsächlicher Höhe, zusätzlich zum Wegegeld, mit Belegkopie ebenda
50400 Pauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln, 3,37 Euro, einmal für Hin- und Rückweg Block 5, Seite 32; FAQ Frage 53, Seite 10
Zuschlag (Ziffer 4 = 1) Nachtzeit 21 bis 6 Uhr, Samstag ab 12 Uhr, Sonntag und gesetzliche Feiertage ganztägig; die Vertragspartner nehmen den 24. und 31. Dezember aus Anlage 1.1 § 3, Seite 12; FAQ Frage 9, Seite 2
60100, 60300, 60500, 61500 Materialpauschalen: Schwangerschaft 2,84 Euro (einmal je Hilfeleistung), Entnahme von Körpermaterial bei der Frau 2,27 Euro, CTG 10,33 Euro, Entnahme beim Kind 4,05 Euro (nur zur Bilirubinkontrolle) Block 6, Seiten 32–33; Anlage 1.1 §§ 8 und 10, Seiten 15–16; FAQ Fragen 54–57, Seiten 10–11

Die Details mit Beispielen: Wegegeld und Zuschläge.

Was eine Tabelle nicht verrät

Drei Dinge stehen in keiner Zeile, entscheiden aber über die Abrechnung:

  1. Was andere schon abgerechnet haben. Das Kontingent gilt für die Versicherte, nicht für dich. War vor dir eine Kollegin oder die Klinik-Nachsorge da, ist ein Teil verbraucht. Frag nach und notiere die Antwort.
  2. Ob zwei Leistungen zusammen gehen. Verschiedene Leistungen dürfen nacheinander erbracht werden; gleichzeitig nur, wenn der Vertrag es ausdrücklich erlaubt. Anlage 1.1 § 1, Seite 11.
  3. Ob der Nachweis vorliegt. Ohne Versichertenbestätigung, Begründung oder ärztliche Anordnung ist die richtige Nummer nur die halbe Rechnung. Was wann nötig ist, steht unter Versichertenbestätigung.

Häufige Fragen

Wo steht der aktuelle Betrag für eine Position?

In Anlage 1.1, Abschnitt 2, in der Fassung für das Leistungsdatum. Die GKV-Übersicht führt die Fassung ab 1. April 2026 und die Fassung vom 1. November 2025 bis 31. März 2026 getrennt.

Gilt der Betrag auch für Privatversicherte?

Nein, nicht direkt. Die Landes-Gebührenordnungen verweisen auf die Vertragsbeträge und erlauben einen Faktor darauf, in Nordrhein-Westfalen bis zum 1,8-Fachen, in Bayern bis zum 2,0-Fachen. Mehr dazu unter Privat- und Selbstzahlerabrechnung.

Warum finde ich für meine Leistung keine Telefonnummer?

Weil nicht jede Leistung telefonisch vorgesehen ist. Die telefonische Kurzberatung ist eine eigene Leistungsart mit kleinen Kontingenten. Details unter Telefon- und Videobetreuung.

Muss ich die Beträge selbst ausrechnen?

Deine Abrechnungssoftware oder dein Abrechnungszentrum rechnet Einheiten mal Betrag. Deine Aufgabe ist, dass Leistung, Zeiten, Leistungsart, Zuschlag und Nachweis stimmen. Hebia erkennt aus deiner Dokumentation die passenden Positionen und bereitet die Abrechnung vor; du bestätigst sie. Hebia kennenlernen.

Quellenstand

Stand 11. September 2026, geprüft an den Originaldokumenten. Grundlage sind der Hebammenhilfevertrag in der Fassung ab 1. April 2026 (Änderungsvereinbarung vom 16. März 2026), die Fassung vom 1. November 2025 bis 31. März 2026, das Positionsnummernverzeichnis ab 1. April 2026 (Stand 4. März 2026) und ab 1. November 2025 (Stand 21. Mai 2025) sowie die gemeinsamen FAQ der Vertragspartner (Dateistand 16. Juni 2026, im PDF 3. Juni 2026). Seitenzahlen zählen ab der ersten Seite der verlinkten PDF. Beträge und Kontingente prüfst du vor jeder Abrechnung in der Fassung für dein Leistungsdatum. Änderungsvermerk 11. September 2026: Kontingente der Gruppen 101XX, 301XX, 303XX und 306XX nach den Vertragstabellen berichtigt (zu Hause und Praxis gleich, 18 statt 12 Einheiten im frühen Wochenbett), Gruppen 1030X und 1040X ergänzt, Beträge je Einheit sowie für Wegegeld und Materialpauschalen aus dem Vertrag eingetragen, Zuschlagsausnahme für den 24. und 31. Dezember den FAQ zugeordnet, neues Positionsnummernverzeichnis verlinkt. Nächster Prüfanlass: eine neue Vertragsfassung, ein neues Positionsnummernverzeichnis oder eine ersetzte FAQ.

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